Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Markus Kaspar (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Monika Kemperle (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Stanoje B*****, Hilfsme... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs3ASVG §255 Abs4
Rechtssatz: § 236 Abs 3 ASVG, wonach neutrale Zeiten die Rahmenzeiträume für die Wartezeit verlängern, ist im Fall des § 255 Abs 4 ASVG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 36/04y Entscheidungstext OGH 08.03.2005 10 ObS 36/04y 10 ObS 88/04w Entscheidungstext OGH 08.03.2005 10 ObS 88... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 4. 1962 geborene Kläger erwarb im Zeitraum von Juni 1978 bis Juni 2003 insgesamt 118 Versicherungsmonate, davon 73 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 45 Monate Ersatzzeiten. Darüber hinaus liegen beim Kläger im genannten Zeitraum 183 neutrale Monate vor, wobei davon wiederum 102 Monate auf den Zeitraum vom 1. 7. 1993 bis 30. 6. 2003 und 81 Monate auf den Zeitraum von Juni 1978 bis 30. 6. 1993 entfallen. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §234ASVG §236 Abs2ASVG §236 Abs3
Rechtssatz: Es tritt keine nochmalige Verlängerung des Rahmenzeitraumes nach §236 Abs2 Z 1 ASVG ein, wenn auch in die Verlängerung des Rahmenzeitraumes neutrale Zeiten fallen. Entscheidungstexte 10 ObS 198/04x Entscheidungstext OGH 18.02.2005 10 ObS 198/04x 10 ObS 91/17f Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30.7.1945 geborenen Klägerin wurde aufgrund des Bescheides vom 15.2.1984 eine Invaliditätspension gewährt. Die Pension begann mit 29.7.1982 und ruhte gemäß § 90 ASVG bis 20.4.1983 wegen Bezuges von Krankengeld. Vom Mai 1983 bis einschließlich Dezember 1993 bezog die Klägerin von der Beklagten die Invaliditätspension. Mit Beschluß vom 11.11.1993 wurde ihr diese Pension mit Ablauf des Monates Dezember 1993 entzogen. Die Klage auf Weitergewährung dieser... mehr lesen...
Norm: ASVG §234ASVG §236 Abs2ASVG §236 Abs3
Rechtssatz: Da nur die innerhalb des Rahmenzeitraumes nach § 236 Abs 2 ASVG fallenden Pensionsbezugszeiten gemäß § 236 Abs 3 ASVG diesen Rahmenzeitraum verlängern, müssen die vor diesem liegenden Pensionsbezugszeiten unberücksichtigt bleiben. Entscheidungstexte 10 ObS 35/98i Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 35/98i ... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs1 Z2 litbASVG §236 Abs2 Z3ASVG §236 Abs3ASVG §253d Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 236 Abs 2 Z 3 ASVG muß die für die Erfüllung der Wartezeit auf die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit erforderliche Mindestzahl von 120 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag liegen. Nur dieser Zeitraum kann sich gemäß § 236 Abs 3 ASVG durch neutrale Monate entsprechend verlängern. Da... mehr lesen...