Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Heinz Ehmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Isidor P*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15. 10. 1949 geborene Klägerin war von Jänner 2001 bis einschließlich Jänner 2002 arbeitslos. Den Anträgen der Klägerin vom 27. 12. 2000 und 1. 3. 2001 auf Gewährung von Notstandshilfe hat das AMS mit Bescheiden vom 9. 1. 2001 und 10. 4. 2001 jeweils mangels Notlage keine Folge gegeben, weil das anrechenbare Einkommen des Ehegatten der Klägerin die der Klägerin ansonsten zustehende Notstandshilfe übersteige (§ 33 AlVG, § 2 Notstandshilfeverordnung). Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann. Die Revisionsausführungen der Klägerin machen ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken gegen die hier anzuwendende Bestimmung des § 227a Abs 2 Z 6 ASVG insofern geltend, als dadurch eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 2. 1941 geborene Klägerin hat insgesamt 342 Versicherungsmonate (208 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 134 Monate einer Ersatzzeit) erworben. Die Ersatzzeiten enthalten 132 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitliche Deckung und einen Ersatzmonat für Zeiten der Kindererziehung, der sich mit einem Ersatzmonat des Wochengeldbezuges deckt. Die Summe der aufgewerteten Gesamtbeitragsgrundlagen zum Stichtag 1. 3. 2001 beträgt S 4,369.... mehr lesen...
Norm: ASVG §227ASVG §227aASVG §228ASVG §228aASVG §229B-VG Art7
Rechtssatz: Der Gesetzgeber lässt die Anrechnung von Ersatzzeiten zwar aus sozialpolitischen Gründen in kasuistisch geregelten Einzelfällen zu, sieht aber sehr differenzierende Regelungen für die einzelnen Gruppen vor. Er überschreitet den ihm offen stehenden rechtspolitischen Spielraum nicht in gleichheitswidriger Weise, wenn er für Kindererziehungszeiten eine pauschale und von den... mehr lesen...
Norm: ASVG §227ASVG §228ASVG §229
Rechtssatz: Ersatzzeiten sind bestimmte Zeiten, die, ohne dass für sie ein Beitrag entrichtet worden wäre, als leistungswirksam berücksichtigt werden. Es sind in der Regel Zeiten, während derer der Versicherte aus verschiedenen vom Gesetzgeber anerkannten Gründen nicht in der Lage war, Beiträge zu entrichten, etwa weil er wegen Krankengeldbezug zur Beitragsleistung nicht imstande war. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 27.4.1990 wurde der Antrag des Klägers vom 24.1.1990 auf Zuerkennung einer Alterspension abgelehnt, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. Die Wartezeit wäre erfüllt, wenn der Kläger im Zeitraum vom 1.1.1960 bis 31.1.1990 - dies sei der Zeitraum der letzten 360 Kalendermonate vor dem Stichtag, verlängert um den darin enthaltenen einen neutralen Monat - mindestens 180 Versicherungsmonate erworben hätt... mehr lesen...
Norm: ASVG §228ARÜG §6 Abs2
Rechtssatz: Formelle Voraussetzung für die Anwendung des § 228 Abs 1 Z 1 lit c ASVG ist vielmehr, daß die Pflicht zur Verrichtung der Tätigkeit auf Grund eines Gesetzes oder einer ihm gleichgestellten
Norm: bestand. Daß sich der Kläger auf Grund der damals in Rumänien herrschenden tatsächlichen (und nicht rechtlichen) Verhältnisse der Erfüllung der Aufgabe (Arbeit in der rumänischen Molkerei) nicht entziehen konnte, o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.Oktober 1987 stellte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf Antrag des Klägers die Versicherungszeiten im einzelnen, insgesamt mit 479 Versicherungsmonaten fest. Der Kläger begehrte - neben inzwischen unstrittigen rechtskräftig festgestellten bzw abgewiesenen Versicherungszeiten (vgl die im ersten Rechtsgang gefällte Entscheidung vom 5.12.1989, 10 Ob S 325/89 = SSV-NF 3/147) - und des im 2. Rechtsgang rechtskräftig al... mehr lesen...
Norm: ASVG §228
Rechtssatz: Zeiten, in denen ein Versicherter, der Medizin studierte, während des zweiten Weltkrieges als "Hospitant" in einem Krankenhaus tätig war, sind keine Ersatzzeiten. Entscheidungstexte 10 ObS 26/87 Entscheidungstext OGH 08.09.1987 10 ObS 26/87 Veröff: SZ 60/165 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...