Im Beschwerdefall ist unstrittig, dass die 1948 geborene Beschwerdeführerin im Jahr 1981 Versicherungszeiten für die Pensionsversicherung für näher genannte Zeiträume in den Jahren 1971 bis 1974 als Zeiten der Kindererziehung nachgekauft hat. Mit Bescheid vom 18. Oktober 2004 wies die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückerstattung bzw. Umwidmung der für den genannten Nachkauf bezahlten Beträge mit der Begründung: ab, die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Z1;ASVG §227a Abs1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §70b;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt im rechtspolitischen Spielraum des Gesetzgebers - ungeachtet dessen, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist - unter bestimmten sachlich gerechtfertigten Voraussetzungen die Rückerstattung von bestimmten frustrierten Beit... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227a Abs1;ASVG §239 Abs3;ASVG §70b;
Rechtssatz: Für die für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten aufgewendeten Beiträge hat der Gesetzgeber ausdrücklich deren Erstattung vorgesehen, wenn sie weder anspruchs- noch leistungswirksam werden. Abgesehen davon, dass es für den Nachkauf von Kindererziehungszeiten keine vergleichbare Erstattungsregelung gi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227a Abs1;ASVG §70b;ASVGNov 51te;B-VG Art7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die im Erkenntnis vom 10. November 1998, Zl. 98/08/0182, angestellten Überlegungen gelten im Wesentlichen auch für den vorliegenden Fall: Eine Analogie zu § 70b ASVG kommt für die hier gegenständlichen Kindererziehung... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, den vorgelegten Verwaltungsakten, der Gegenschrift, sowie einer ergänzenden telefonisch erteilten Auskunft der belangten Behörde vom 26. November 2002 ergibt sich folgendes Verwaltungsgeschehen: Die Beschwerdeführerin war in der Zeit vom 14. April 1977 bis 31. März 1989 als Vertragslehrerin beschäftigt. Seit 1. April 1989 steht sie als Oberschulrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die HGBLA Mode und Bekleidung Linz.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227a Abs1 idF 1994/020;BDG 1979 §236b Abs2 Z4 idF 2001/I/086; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0265
Rechtssatz: Als Kindererziehungszeiten gemäß § 236b Abs. 2 Z. 4 BDG 1979 sind nicht auch Zeiten vor der Geburt des Kindes anzurechnen (vgl. hiezu die ... mehr lesen...