Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 26.6.1991 hat die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt den Unfall, den der Kläger am 24.1.1990 im eigenen Betrieb als selbständiger Säger erlitt, gemäß § 175 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt und ihm gemäß §§ 203 bis 205 ASVG ab 25.3.1990, dem Tag nach Beginn des dritten Monates nach Eintritt des Versicherungsfalles, bis 31.12.1990 eine Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente gewährt; ein Rentenanspruch über diesen Zeitraum hinaus w... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litaASVG §191ASVG §192ASVG §204 Abs3
Rechtssatz: War der Versicherte im Unfallszeitpunkt nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG in der Unfallversicherung teilversichert und gehörte demnach dem Personenkreis des § 192 ASVG an; fällt auch die Heilbehandlung gemäß § 191 ASVG durch den Träger der Unfallversicherung erst vom Beginn des dritten Monats nach dem Eintritt des Versicherungsfalles an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §204 Abs3B-VG Art7B-VG Art10
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 204 Abs 3 ASVG. Die unterschiedliche Behandlung von selbständig Erwerbstätigen und etwa Arbeitern und Angestellten in bezug auf den Leistungsanfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ist offensichtlich in tatsächlichen Unterschieden der Erwerbssituation dieser Personengruppen begründet und damit nicht willkürlich. ... mehr lesen...