Norm
ASVG §204 Abs3Rechtssatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 204 Abs 3 ASVG. Die unterschiedliche Behandlung von selbständig Erwerbstätigen und etwa Arbeitern und Angestellten in bezug auf den Leistungsanfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ist offensichtlich in tatsächlichen Unterschieden der Erwerbssituation dieser Personengruppen begründet und damit nicht willkürlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0054043Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_010OBS00229_9200000_001