Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Oberösterreich in Linz vom 6.Oktober 1986 (auch Tag des Schlusses der mündlichen Verhandlung) 6a C 17/85-20 wurde die beklagte Partei schuldig erkannt, dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalls vom 6. Oktober 1984 ab Ende des unfallbedingten Krankenstandes eine Versehrtenrente von 50 vH der Vollrente samt Zusatzrente für Schwerversehrte im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen. Nach den damaligen Feststellu... mehr lesen...
Norm: ASVG §183 Abs2
Rechtssatz: § 183 Abs 2 S 1 ASVG hindert den Versicherungsträger nicht, den Bescheid über die Neufeststellung der Dauerrente schon innerhalb der in der genannten Gesetzesstelle bezeichneten Jahresfrist zu erlassen, doch darf die Neufeststellung - falls nicht eine der im S 2 erwähnten Ausnahmen vorliegt - (unter Bedachtnahme auf § 97 Abs 3 ASVG) frühestens ein Jahr nach der letzten Feststellung wirksam werden. Andernfalls k... mehr lesen...
Norm: ASVG §183 Abs2 S1
Rechtssatz: Der einjährige Zeitraum beginnt mit der Zustellung eines nicht durch rechtzeitige Klage außer Kraft gesetzten Bescheides, der Rechtskraft eines Urteils oder der Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleiches über die Feststellung einer Dauerrente. Entscheidungstexte 10 ObS 70/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1989 10 ObS 70/89 Veröff: SSV-NF 3/5... mehr lesen...
Norm: ASVG §183 Abs2ASGG §68
Rechtssatz: Ein vor Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft einer zuungunsten des Versicherten ergangenen Rentenentscheidung neuerlich eingebrachter Antrag auf Zuerkennung oder Erhöhung der Versehrtenrente bei glaubhafter Bescheinigung einer wesentlichen Änderung (Verschlimmerung) der zuletzt feststellten Unfallsfolgen darf nicht zurückgewiesen werden; darüber ist ein (Sachbescheid) Bescheid nach § 367 ASVG zu erlassen... mehr lesen...