Begründung: Der am 5. 9. 1988 geborene Kläger ist Schüler und lebt von den Unterhaltsleistungen seiner Eltern. Im Jahr 2003 war er nicht erwerbstätig. Im Jahr 2004 war er für geplante vier Wochen als Ferialarbeiter bei einer Baufirma beschäftigt. Bereits am ersten Arbeitstag (2. 8. 2004) erlitt er einen Arbeitsunfall, für dessen Folgen ihm aufgrund eines im Vorverfahren abgeschlossenen Vergleichs eine vorläufige Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente für den Zeitraum von 2. 10. 200... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. 11. 1980 geborene Klägerin absolvierte am 28. 7. 1999 erfolgreich den Lehrabschluss im Lehrberuf Restaurantfachfrau. Sie war anschließend noch einen Monat lang als gelernte Servicekraft in ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Vom 21. 9. 1999 bis 6. 4. 2000 war die Klägerin als Commis de Rang bei einem monatlichen Verdienst von S 14.000,-- bis S 15.000,-- netto (exklusive Sonderzahlungen und Trinkgelder) in einem anderen Hotelbetrieb tätig. Dieses Dienstverhä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Jörg Krainhöfner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gottfried Winkler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Monica Marinella V*****, vertreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin betreibt als Betriebsführerin gemeinsam mit ihrem Ehemann eine große Vollerwerbslandwirtschaft in W*****. Im Frühsommer 1996 baute sie das Dachgeschoß ihres Wohnhauses für ihren Sohn aus, wobei die Arbeiten von den bei ihr beschäftigten Arbeitern während der Normalarbeitszeit unter Mithilfe ihrer Söhne und unter Anleitung ihres Ehemanns durchgeführt wurden. Der am 2. 10. 1937 geborene Ehemann der Klägerin lernte einige Tage vor dem 24. 6.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. 10. 2000 anerkannte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Hepatitis C-Erkrankung des Klägers, die er sich als Plasmaspender zugezogen hatte, gemäß § 177 Abs 1 Anlage 1 Nr 38 iVm § 176 Abs 2 ASVG als Berufskrankheit. Weiters wurde als Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles gemäß 174 Z 2 ASVG der 31. 7. 1996 festgestellt. Als Bemessungsgrundlage wurde gemäß § 182 ASVG der Betrag von S 73.080 festgestellt und dem Kläg... mehr lesen...
Norm: ASVG §45 Abs1ASVG §108 Abs1ASVG §108 Abs3ASVG §179
Rechtssatz: Auch hinsichtlich der Sonderzahlungen sind nur jene Höchstbeitragsgrundlagen zu berücksichtigen, die im Sinne des § 45 Abs 1 ASVG und des § 108b (nunmehr § 108 Abs 1 und 3) ASVG für den jeweiligen Zeitraum festgesetzt sind. Entscheidungstexte 10 ObS 314/01a Entscheidungstext OGH 30.11.2001 10 ObS 314/01a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14. 5. 1954 geborene Kläger leidet an der von der beklagten Partei anerkannten Berufskrankheit Exogen allergische Alveolitis vom Typ der Farmerlunge. Die dadurch bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 40 vH ab 1. 11. 1993. Neben der Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes hat der Kläger am 1. 4. 1980 das gebundene Gewerbe "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel" am Standort ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat mit Bescheiden vom 8. 1. 1986 und 27. 1. 1987 den Unfall des Klägers vom 7. 3. 1985 als Arbeitsunfall anerkannt und dem Kläger Leistungen aus diesem Arbeitsunfall auf der Basis einer Bemessungsgrundlage von S 310.978 zuerkannt. Mit Schreiben vom 24. 10. 1993 beantragte der Kläger die Neuberechnung der Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage, da sein Einkommen im Bemessungszeitraum immer über der Höchst... mehr lesen...
Norm: ASVG §179ASVG §180ASVG §181ASVG §181aASVG §181bASVG §182
Rechtssatz: Wenn die Grundlagen für die Errechnung der Bemessungsgrundlage nach den §§ 179 bis 181b ASVG zur Verfügung stehen, kann die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 182 ASVG nur einen Ausnahmsfall bilden. Entscheidungstexte 10 ObS 156/98h Entscheidungstext OGH 19.05.1998 10 ObS 156/98h ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen der Revisionswerberin sind nicht geeignet, Bedenken gegen die Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichtes hervorzurufen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die Ausführungen der Revisionswerberin sind nicht geeignet, Bedenken gegen die Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichtes hervorzurufen (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Soweit die beklagte Pa... mehr lesen...
Norm: ASVG §179ASVG §180ASVG §181ASVG §181aASVG §181bASVG §182
Rechtssatz: Für sämtliche Geldleistungen aus der Unfallversicherung kommt stets nur ein und dieselbe Bemessungsgrundlage in Betracht. Bemessungszeitraum ist stets ein volles Jahr. Einkünfte werden bis zur Höchstbeitragsgrundlage herangezogen. Im Hinblick auf die verschiedenartigen versicherten Personenkreise, die Problematik des Lebensalters zum Unfallszeitpunkt und die Schwierigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.2.1948 geborene Kläger erlitt am 28.2.1964 während seiner Lehrzeit im Beruf Universalhärter in der Metallindustrie einen Arbeitsunfall, der es ihm nicht ermöglichte, den Lehrberuf fortzusetzen oder einer sonstigen geregelten Arbeit am Arbeitsmarkt nachzugehen. Er bezieht von der beklagten Partei eine Dauerrente im Ausmaß der Vollrente. Die Bemessungsgrundlage für die Rentengewährung wurde mit Bescheid vom 22.9.1965 gemäß § 180 Abs 1 ASVG neu festg... mehr lesen...
Norm: ASVG §179ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Für die Geldleistungen der Unfallversicherung nach dem ASVG ist der Bemessungszeitraum immer ein volles Jahr. Es ist die Absicht des Gesetzgebers, bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage nicht punktuell auf die Einkommensverhältnisse im Unfallszeitpunkt abzustellen, sondern immer einen Bemessungszeitraum eines vollen Jahres vor dem Eintritt des Versicherungsfalles zugrundezulegen. E... mehr lesen...
Norm: ASVG §179ASVG §180ASVG §182
Rechtssatz: Die Bemessungsgrundlage ist nicht nur dann gemäß § 182 nach billigem Ermessen festzustellen, wenn sie nach den §§ 179 bis 181b nicht errechnet werden kann (§ 182 Satz 1 Halbsatz 1), sondern auch dann, wenn ihre Errechnung nach diesen Bestimmungen eine Unbilligkeit bedeuten würde (§ 182 Satz 1 Halbsatz 2). Entscheidungstexte 10 ObS 226/90 Ent... mehr lesen...