Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechtes abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist die Rev... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die in einem aufrechten Dienstverhältnis als Bankangestellte steht, war am Samstag, dem 2. 12. 1995, gegen 12 Uhr mittags damit beschäftigt, Fenster eines im Gebäude der "H***** und D***** Gesellschaft mbH Garten- und Landschaftsbau" (im folgenden: "S***** GmbH") in Wien, ***** gelegenen einstöckigen Gebäudes zu reinigen. Im oberen Geschoß dieses Gebäudes befindet sich eine "Firmenwohnung". Zu den Aufgaben der Klägerin als Bedienerin im Rahmen ihres (an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin war "Generaldirektor" einer Molkereigenossenschaft. Er bewohnte mit seiner Familie im 10.Stock des Gebäudes, in dem sich der Betrieb der Genossenschaft befindet, eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung. Am 19.11.1990 stieg er gegen 8.00 Uhr auf das Flachdach des Gebäudes, wobei er Halbschuhe mit einer Gummisohle trug. Es wehte zu dieser Zeit ein Westwind mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h. Das mit Wellblech ged... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §175 Abs6
Rechtssatz: Bildet die Tätigkeit des Versicherten, die zum Unfall führte, einen Teil seiner die Versicherung begründenden Beschäftigung, ist es unbeachtlich, ob nach der Organisation des Betriebes andere Arbeitnehmer zur Ausführung der Tätigkeit berufen gewesen wären, zumal selbst ein Verhalten, das gegen ein Gebot oder Verbot des Arbeitgebers verstößt, den Versicherungsschutz gemäß § 175 Abs 6 ASVG nicht ausschlie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 2.März 1988 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Bestattungskostenbeitrag und Witwenrente aus Anlaß des Todes ihres Ehemannes Leopold K*** vom 26.November 1987 ab, weil kein unter Versicherungsschutz stehender Arbeitsunfall vorliege. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Es traf folgende Feststellungen: Leopold K*** war seit 13.April 1987 als Bauhilfsarbeiter bei der Firma H*** in Linz beschäftigt. Am 26.Novem... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs6
Rechtssatz: Auch grobe Fahrlässigkeit des Verunglückten spricht nicht von vornherein gegen das Vorliegen eines Arbeitsunfalles. Entscheidungstexte 10 ObS 185/89 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 185/89 Veröff: SSV-NF 3/81 10 ObS 52/90 Entscheidungstext OGH 27.03.1990 10 ObS 52/90 Beisatz: Kausalzusam... mehr lesen...