Norm
ASVG §175 Abs6Rechtssatz
Auch grobe Fahrlässigkeit des Verunglückten spricht nicht von vornherein gegen das Vorliegen eines Arbeitsunfalles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085110Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.10.2014