E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Im Sommer 2007 suchte der am 29. 6. 1964 geborene Kläger die Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Dr. Ursula H*****, zur Zahnsanierung auf. Da einige Zähne nicht sanierbar waren, wurden sie von DDr. Michael Ö*****, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, gezogen. Der Kläger wurde von Dr. H***** informiert, dass ein Lückenschluss entweder durch einen abnehmbaren oder einen festsitzenden Zahnersatz möglich sei. Er entschlo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat von der beklagten Wiener Gebietskrankenkasse die satzungsmäßigen Kostenzuschüsse für Zahnbehandlung bzw festsitzenden Zahnersatz erhalten. In seiner Revision wiederholt er seinen Standpunkt, dass ihm im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit als Flötist ihm die gesamten zur Erstattung eingereichten Kosten zu ersetzen seien. Rechtliche Beurteilung Bei den in § 153 ASVG angeführten Leistungen handelt es sich um Pflichtleistungen... mehr lesen...
Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach Paragraph 46, Absatz eins, ASGG die Rev... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bei der beklagten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse krankenversichert. Ihre Töchter Carolina und Bernadette sind anspruchsberechtigt. Sie trug die Kosten der seit 1994 in Anspruch genommenen Zahnbehandlungen ihrer beiden Töchter durch einen Wahlzahnarzt in St. Pölten und einen italienischen Zahnarzt in Italien. Mit Bescheid vom 21. 7. 1997 sprach die beklagte Partei aus, dass anlässlich der von Bernadette (Behandlungsjahr 10/1996 bis 9/... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionswerberin begründet das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 46 Abs 1 ASGG und damit der Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision damit, dass nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu 10 ObS 73/98b (= SSV-NF 12/58) die Kosten der notwendigen Zahnbehandlung mangels Regelung in den jeweiligen Verträgen mit den Zahnbehandlern zu den üblichen Marktpreisen zu ersetzen sei. Eine Rechtsprechung, ob auch im Bereich der Zahnbehandlung -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beim Kläger wurde im September 1994 eine Zahnsanierung im Unterkiefer vorgenommen. Aufgrund der zahnärztlichen Beratung entschloß sich der Kläger für einen festsitzenden Zahnersatz. Es wurde ihm eine 15-stellige Brückenkonstruktion eingesetzt, die mit zwei Freiendgliedern für die beiden rechten unteren Mahlzähne und dem Ersatz der vier Frontzähne sowie dem Ersatz der beiden linken unteren Backenzähne und anschließenden Mahlzähne bis zum unteren Weisheitszahn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm bei einer Zahnärztin in L***** als Wahlärztin ärztliche Hilfe in Anspruch, wofür ihm laut deren Honorarnote vom 28.6.1995, vom Kläger bezahlt am selben Tag, ein Betrag von S 19.040 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, zusammen sohin S 22.848, in Rechnung gestellt wurde, der sich wie folgt zusammensetzte: 3 Anästhesien einschließlich Injektionsmittel bei Vitalexstirpation und Vitalamputation a S 120 S 360 4 Zahnröntgen a S 70 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133ASVG §153 Abs2Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §32Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §35Satzung 2007 der Wr Gebietskrankenkasse §30
Rechtssatz: Anders als Zahnbehandlung muß Zahnersatz nach § 153 Abs 2 ASVG nicht als Sachleistung erbracht werden; die Satzung kann vielmehr auch anstelle der Sachleistung (bloße) Zuschüsse zu den Kosten des Zahnersatzes vorsehen. Die Satzung wird nicht gehindert, unter dem Gesichtspunkt des Kost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beim Kläger mitversicherten Gattin wurden in der Zeit vom 16.3.1995 bis 11.5.1995 Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer und in der Zeit vom 15.9.1995 bis 3.1.1996 weitere Behandlungen im Unterkiefer durchgeführt, und zwar wurde im Unterkiefer ein festsitzender, aus 12 Elementen bestehender Zahnersatz eingesetzt. Zu der für die Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer auf S 94.988,40 lautenden Rechnung leistete die beklagte Partei einen Zuschuß von S 16.759,20; fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §110 Abs1 Z4ASVG §131 Abs1ASVG §153 Abs2Satzung der stmk Gebietskrankenkasse §37 Abs5Satzung der stmk Gebietskrankenkasse §42UStG §6 Z6UStG §12 Abs8
Rechtssatz: Dem Versicherten steht aufgrund der Satzung der stmk Gebietskrankenkasse Umsatzsteuer nur für die ihm von der Gebietskrankenkasse unter Berücksichtigung seiner Kostenbeteiligung erstatteten Kosten (hier des Zahnersatzes) zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Beklagten krankenversicherte Kläger hat auch Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung für seine Ehegattin, ua auf unentbehrlichen Zahnersatz. Nachdem eine Wahlärztin für seine Ehegattin (im April 1991) eine fünfstellige Oberkiefer- und eine achtstellige Unterkiefer-Metallgerüstzahnprothese sowie eine Klammerzahnkrone angefertigt hatte, reichte der Kläger bei der Beklagten die saldierte Honorarrechnung der Wahlärztin über 28.262,40 S zu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand in der Zeit vom 16.September bis 23.Oktober 1989 bei Dr.Wolfgang D*****, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Behandlung. Im Zuge dieser Behandlung wurden zwei Metallkeramikkronen, vier Pfeilerkronen aus Metallkeramik, zwei Zwischenglieder aus Metallkeramik und neun Composite-Inlays angefertigt. Das hiefür in Rechnung gestellte Honorar von S 63.480 inklusive 20 % Umsatzsteuer wurde vom Kläger am 8.November 1989 an den Zahnarzt überwiesen.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand in der Zeit vom 16.September bis 23.Oktober 1989 bei Dr. Wolfgang D*****, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Behandlung. Im Zuge dieser Behandlung wurden zwei Metallkeramikkronen, vier Pfeilerkronen aus Metallkeramik, zwei Zwischenglieder aus Metallkeramik und neun Composite-Inlays angefertigt. Das hiefür in Rechnung gestellte Honorar von S 63.480 incl. 20 % Umsatzsteuer wurde vom Kläger am 8.November 1989 an den Zahnarzt überwiesen. Nunmeh... mehr lesen...
Norm: ASVG §153 Abs1ASVG §153 Abs2
Rechtssatz: § 153 Abs2 ASVG ist dahingehend auszulegen, dass es sich beim unentbehrlichen Zahnersatz um eine Pflichtleistung, also um eine Leistung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Entscheidungstexte 10 ObS 194/90 Entscheidungstext OGH 18.12.1990 10 ObS 194/90 Veröff: SZ 63/222 = ZAS 1992,97 (Binder) = SSV-NF 4/163 ... mehr lesen...