Norm: ASVG §143 Abs6 Z2ASVG §144 Abs2
Rechtssatz: Ein unmittelbarer Zwang, der Verpflichtung nach § 144 Abs 2 ASVG nachzukommen, kann auf den Erkrankten nicht ausgeübt werden. Als Sanktion kann der Krankenversicherungsträger verfügen, dass das Krankengeld auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit zur Gänze oder teilweise ruht. Entscheidungstexte 10 ObS 315/00x Entscheidungstext OGH 22.0... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs6 Z2ASVG §144 Abs2
Rechtssatz: Ein unmittelbarer Zwang, der Verpflichtung nach § 144 Abs 2 ASVG nachzukommen, kann auf den Erkrankten nicht ausgeübt werden. Als Sanktion kann der Krankenversicherungsträger verfügen, dass das Krankengeld auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit zur Gänze oder teilweise ruht. Entscheidungstexte 10 ObS 315/00x Entscheidungstext OGH 22.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit an den in seinem jugoslawischen Heimatort Srbac wohnenden Kläger gerichtetem, am 8. 12. 1987 zugestelltem Schreiben vom 1. 12. 1987 stimmte die beklagte Partei dem Auslandsaufenthalt des Klägers nach § 89 Abs 3 Z 1 ASVG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Übereinkommens über Soziale Sicherheit zu und wies darauf hin, daß seine seit 22. 9. 1987 bestehende Arbeitsunfähigkeit nach einer Stellungnahme ihres Vertrauensarztes... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs6 Z1
Rechtssatz: Ein wichtiger Grund im Sinne des § 143 Abs 6 Z 1 liegt dann vor, wenn dem eintausend Kilometer entfernt im Ausland wohnenden Versicherten die Ladung zur vertrauensärztlichen (kontrollärztlichen) Dienststelle am Vortag bzw am Tag des Termins zugestellt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 406/89 Entscheidungstext OGH 18.09.1990 10 ObS 406/89 Veröf... mehr lesen...
Norm: ASVG §143 Abs6 Z1
Rechtssatz: Ein wichtiger Grund im Sinne des § 143 Abs 6 Z 1 liegt dann vor, wenn dem eintausend Kilometer entfernt im Ausland wohnenden Versicherten die Ladung zur vertrauensärztlichen (kontrollärztlichen) Dienststelle am Vortag bzw am Tag des Termins zugestellt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 406/89 Entscheidungstext OGH 18.09.1990 10 ObS 406/89 Veröf... mehr lesen...