Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 142 Abs 1 ASVG gebührt das Krankengeld unter anderem nicht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit, die sich als unmittelbare Folge der Trunkenheit erweist. Unter "Trunkenheit" ist nach Rechtsprechung und Lehre ein Zustand zu verstehen, in dem eine Person nach Genuss von alkoholischen Getränken in ihrem Bewusstsein getrübt ist. Auf das Überschreiten eines bestimmten Blutalkoholwerts kommt es hieb... mehr lesen...
Norm: ASVG §88ASVG §142
Rechtssatz: Eine Person hat den Versicherungsfall nur dann veranlasst, wenn die Handlung ihrer allgemeinen Natur nach für die Herbeiführung eines derartigen Erfolges nicht als völlig ungeeignet erscheinen muss und nicht nur infolge einer ganz außergewöhnlichen Verkettung von Umständen zu einer Bedingung des Versicherungsfalles geworden ist. Verletzungen, die typischerweise aus Trunkenheit folgen, führen zum Leistungsauss... mehr lesen...
Norm: ASVG §88ASVG §142
Rechtssatz: Bei Prüfung des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitspension kann der rechtliche relevante ursächliche Zusammenhang zwischen dem Begehen der strafbaren Handlung und dem Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht im Sinne der im Unfallversicherungsrecht herrschenden Theorie der wesentlichen Bedingung oder der Äquivalenztheorie beurteilt werden. Stellt die gesetzliche Zurechnung - wie im Fall des § 88 Abs 1 Z 2 ASVG - auf... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Februar 1935 geborene Egon A wurde des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB. (A), des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (B), des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (C), des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB. (D) und des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. (E) schuldig erkannt. Darnach hat er (A) von ... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §138ASVG §139ASVG §140ASVG §141ASVG §142ASVG §143
Rechtssatz: Die Vorschriften über den Anspruch auf Krankengeld aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (§§ 138 bis 143 ASVG) enthalten keine Regelung, derzufolge die Leistungsvoraussetzung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durch Erwerbstätigkeit des Erkrankten unwirksam wird. Auch eine diesbezügliche Meldepflicht des Krankengeldempfängers ... mehr lesen...
Norm: ASVG §88ASVG §142
Rechtssatz: Nur ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Alkoholisierung des Verletzten und der Verletzung reicht aus, um den Sozialversicherungsträger von der Leistung zu befreien. Entscheidungstexte 2 Ob 186/66 Entscheidungstext OGH 07.06.1966 2 Ob 186/66 10 ObS 80/10b Entscheidungstext OGH 01.06.2010 10 O... mehr lesen...