RS OGH 1966/6/7 2Ob186/66, 10ObS80/10b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1966
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Norm

ASVG §88
ASVG §142

Rechtssatz

Nur ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Alkoholisierung des Verletzten und der Verletzung reicht aus, um den Sozialversicherungsträger von der Leistung zu befreien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0083743

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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