Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX als Arbeits- und Sozialgericht vom 30.10.2019, ZI. XXXX , wurde das zwischen Herrn XXXX , in Folge als BF bezeichnet, als klagende Partei, und der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Niederösterreich, als beklagte Partei, wegen Sozialrechtssache - Alterspension (Leistung) anhängige Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsverfahrens durch die Niederösterreichische Gebietskranke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 25.07.2018 stellte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) fest, dass XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer) vom 17.10.2016 bis 30.11.2016 nicht der Voll(Kranken-, Unfall-, Pensions-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 ASVG iVm § 4 Abs. 2 ASVG und (nicht) der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG auf Grund einer Beschäftigung zur Dienstgeberin XXXX GmbH (im Folgenden: S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 durch. Die Schlussbesprechung fand am 22.02.2018 statt. 2. Mit Schreiben vom 09.03.2018 übermittelte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin den Prüfbericht, in welchem ein Nachrechnungsbetrag iHv € 14.270,57 sowie Zinsen iHv € ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 festgestellt, dass XXXX (folgend auch kurz: "Herr R."), XXXX , vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend auch kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Angestellter der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Finanzamt Wien 8/16/17 führte eine GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) gemäß § 86 EStG und § 41a ASVG über die Jahre 2005 bis 2009 bei G XXXX P XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) unter Einbindung seiner steuerlichen Vertretung hinsichtlich des Dienstverhältnisses von Herrn R XXXX F XXXX (in weiterer Folge: DN) durch. Im Rahmen der Schlussbesprechung am 12.01.2011 wurde dem BF mitgeteilt, dass es zu einer Nachverre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) - Prüfzeitraum von 1.1.2011 bis 31.12.2014 - durchgeführt. Im diesbezüglichen Prüfbericht vom 12.2.2016 stellte die NÖGKK einen Nachverrechnungsbeitrag samt Zinsen in der Gesamthöhe von EUR 4.025,45 fest. Dieser resultierte aus einem arbeits- und sozialgerichtlichen Vergleich zwischen der Beschwerdeführerin und XXXX (im Folgenden: AW) ... mehr lesen...