Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rudolf K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Theodor G***** bezog von der beklagten Partei vom 1. 8. 1985 bis zu seinem Tod am 28. 9. 2007 eine Pension. Im Jänner 1997 erhielt er eine Vorschusszahlung. Im September 2007 wurde zunächst der Betrag von 3.129,24 EUR auf das Konto des Verstorbenen ausbezahlt, von der beklagten Partei allerdings so umgehend wieder rückgefordert, dass der Betrag wieder an sie zurückgeflossen ist. Mit Bescheid vom 12. 12. 2007 sprach die beklagte Partei gegenüber der fortsetzungs... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 14. 11. 1944 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt seit 1. 1. 2000 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich S 18.395,90 = EUR 1.336,88 brutto. Im Zeitraum vom 30. 8. 2000 bis einschließlich 27. 9. 2000 übte die Klägerin eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit für die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse aus. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24. 10. 2000 sprach die beklagte Pa... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AASVG §105 Abs3 Z1 liti
Rechtssatz: Der Irrtum über einen Umstand, der den Arbeitgeber vom Vertragsabschluß abgehalten hätte, den er aber aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht zum Kündigungsgrund machen darf, ist unbeachtlich ( hier: der AG ging davon aus, da ß der AN seine berechtigten Ansprüche auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt nicht geltend machen werde ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AASVG §105 Abs3 Z1 liti
Rechtssatz: Der Irrtum über einen Umstand, der den Arbeitgeber vom Vertragsabschluß abgehalten hätte, den er aber aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht zum Kündigungsgrund machen darf, ist unbeachtlich ( hier: der AG ging davon aus, da ß der AN seine berechtigten Ansprüche auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt nicht geltend machen werde ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.Februar 1929 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1.11.1991 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich S 27.475,90 brutto. Mit Bescheid vom 31.1.1992 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers vom 17.1.1992 auf Auszahlung einer anteiligen Sonderzahlung zu der im Jahr 1991 gebührenden Alterspension ab. Mit der rechtzeitigen Klage begehrt der Kläger von der Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Witwenpension von zuletzt S 10.031 monatlich und einen Hilflosenzuschuß von zuletzt S 2.784 monatlich bezog, war vom 22.4. bis 14.6.1989 in stationärer Krankenhausbehandlung. Mit Bescheid vom 19.6.1989 hat die beklagte Partei, der damals das Ende des Krankenhausaufenthaltes noch nicht bekannt war, festgestellt, daß der Hilflosenzuschuß ab 20.5.1989 für die Dauer der weiteren... mehr lesen...
Norm: ASVG §105 Abs1ASVG §105 Abs3ASVG §105a Abs3
Rechtssatz: Ruht der Hilflosenzuschuß aus dem Grund des § 105 A Abs 3 ASVG in den Monaten Mai oder Oktober, so ruht insoweit auch der Anspruch auf Sonderzahlungen zum Hilflosenzuschuß. Die Sonderzahlungen stellen demnach keinen selbständigen Pensionsanspruch (Rentenanspruch) dar, sondern erhöhen die vorhandenen und gewährten Pensionsleistungen (Rentenleistungen) in Form dieser Sonderzahlungen. D... mehr lesen...
Norm: ASVG §105 Abs3ASVG §105a Abs3
Rechtssatz: Der OGH sieht keinen Anlaß, die Ausnahmebestimmung des § 105 Abs 3 zweiter Satz ASVG auf das Ruhen des Hilflosenzuschusses nach § 105 a Abs 3 ASVG analog anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 295/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 10 ObS 295/90 Veröff: SZ 63/170 = SSV-NF 4/124 Europ... mehr lesen...
Norm: ASVG §105 Abs1ASVG §105 Abs3BSVG §69 Abs1GSVG §73 Abs1
Rechtssatz: Eine etwa in § 28 PG und in arbeitsrechtlichen Bestimmungen (zB § 16 AngG) vorgesehene Aliquotierung der Sonderzahlungen (vgl dazu Schwarz/ Löschnig Arbeitsrecht 4.Auflage 256 mit weiteren Nachweisen) ist im Bereich des ASVG nicht vorgesehen. Gemäß § 105 Abs 1 ASVG (§ 73 Abs 1 GSVG, § 69 Abs 1 BSVG) gebühren die Sonderzahlungen vielmehr nur zu Renten und Pensionen, die in ... mehr lesen...
Norm: ASVG §105 Abs3ASVG §105 Abs4ASVG §332 Abs1 C
Rechtssatz: Zur Frage der Anwendung des Grundsatzes der zeitlichen Kongruenz auf Pensionssonderzahlungen (Rentensonderzahlungen). Entscheidungstexte 2 Ob 75/70 Entscheidungstext OGH 09.04.1970 2 Ob 75/70 2 Ob 79/71 Entscheidungstext OGH 29.04.1972 2 Ob 79/71 ... mehr lesen...