Begründung: Der nach der Geschäftsverteilung als Senatsmitglied des 16. Senats des Obersten Gerichtshofs berufene fachmännische Laienrichter Kommerzialrat Dr. Erich Haas teilte gemäß § 22 GOG seine Befangenheit mit, weil er Angestellter der Antragsgegnerin ist. Die Befangenheitsanzeige ist berechtigt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 43 KartG entscheiden das Kartellgericht und der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht in Angelegenheiten nach dem Kartel... mehr lesen...
Norm: GOG §22JN §23KartG 1988 §89 Abs1 Z2KartG 1988 §92 Abs2KartG 1988 §102OGHG §6
Rechtssatz: Mangels einer bestehenden Sonderregelung im Kartellgesetz entscheidet über Befangenheitsanzeigen eines als Senatsmitglied des Obersten Gerichtshofs berufenen fachmännischen Laienrichters nach der allgemeinen Bestimmung des § 6 OGHG der Oberste Gerichtshof in aus fünf Berufsrichtern bestehenden Senaten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, stellte gemäß § 57 KartG 1988 - soweit dies den Gegenstand der vorliegenden Rekurse bildet - den Antrag, die Antragsgegner zur Anmeldung eines vorliegenden Verhaltenskartelles aufzufordern. Sie brachte vor, die Antragsgegner hätten eine Wettbewerbsregelung auf dem Sektor des Handels mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und KFZ-Zubehör unternommen, indem sie mit den Teilnehmern der nachfolgenden Wirtschaftsstuf... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, der Antragsgegnerin gemäß § 3 a NVG zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren, insbesondere Lustenauer Senf, mild oder scharf, 200 g Tube, unter dem Einstandspreis - das ist der Preis, der sich nach Abzug aller Rabatte oder sonstiger Preisnachlässe ergibt, die der Antragsgegnerin vom Lieferanten im Zeitpunkt der Rechnungstellung eingeräumt werden, zuzüglich der Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verka... mehr lesen...