Norm: KartG 2005 §49 Abs2NahversG §7 Abs1NahversG §7 Abs3NahversG §7 Abs4
Rechtssatz: Die Frist für einen Rekurs gegen eine vorläufige Untersagung oder Anordnung nach § 7 Abs 4 NahversG ist vom Vorsitzenden festzulegen, wobei die vier Wochen die Obergrenze bildet. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 3/08 Veröff: SZ 2008/102 ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §40KartG 2005 §49 Abs2KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Amtsparteien sind zur Wahrung der ihnen übertragenen Aufgabe in ihren Parteirechten in keiner Weise eingeschränkt, sondern berechtigt, alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Antragsrechte und Rechtsbehelfe - so auch Rekurse in Gebührensachen - zu erheben. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.20... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §49 Abs2
Rechtssatz: Bei unzulässigen Rekursen ist § 49 Abs 2 KartG dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass keine Rekursbeantwortung einzuholen ist. In diesem Fall ist die Einholung einer Rekursbeantwortung auch nicht zur Wahrung des Gehörs der Gegenseite erforderlich, kommt doch ein Eingriff in ihre Rechtsposition in Hinblick auf die Unzulässigkeit des Rekurses schon von vornherein nicht in Betracht. E... mehr lesen...