Norm: KartG 2005 §48NahversG §7 Abs1NahversG §7 Abs3NahversG §7 Abs4
Rechtssatz: Legt der Vorsitzende bei einer vorläufigen Untersagung oder Anordnung nach § 7 Abs 4 NahversG keine Rekursfrist fest, ist ein binnen 4 Wochen erhobener Rekurs jedenfalls rechtzeitig. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 3/08 Veröff: SZ 2008/102 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z4 II4KartG 2005 §48
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung kann immer nur eine vorläufige Regelung zum Gegenstand haben; sie darf daher keine Sachlage schaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil damit kein Provisorium eintreten, sondern ein endgültiger Zustand herbeigeführt würde, der im Fall eines die einstweilige Verfügung nicht rechtfertigenden Urteils im Hauptprozess die Wiederherstellung des fr... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs1 AEO §381 Abs1 Z1AEO §381 Abs2 Z2DKartG 2005 §48
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass eine einstweilige Verfügung der endgültigen Entscheidung nicht vorgreifen und durch sie nicht das bewilligt werden darf, was die gefährdete Partei erst seinerzeit im Wege der Exekution erzwingen könnte, gilt nur für einstweilige Verfügungen nach §§ 379 und 381 Z 1 EO, nicht aber auch für solche nach Z 2 des § 381 EO. Entscheid... mehr lesen...