Norm
KartG 2005 §48Rechtssatz
Legt der Vorsitzende bei einer vorläufigen Untersagung oder Anordnung nach § 7 Abs 4 NahversG keine Rekursfrist fest, ist ein binnen 4 Wochen erhobener Rekurs jedenfalls rechtzeitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123882Im RIS seit
15.08.2008Zuletzt aktualisiert am
09.12.2011