Begründung: Der Freistaat Bayern schloss am 4. 4. 2005 mit der K***** Bayern GmbH, *****, Deutschland, einen Vorvertrag über die Lieferung von Sägerundholz, in welchen die Antragsgegnerin gemäß dessen Punkt 8.2 eingetreten ist. Der Antragsteller begehrt gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antra... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §24 Abs2NahversG §1NahversG §2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr3
Rechtssatz: Das „Auswirkungsprinzip" ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die dem NahversG unterliegen. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 3/08 Veröff: SZ 2008/102 Schlagworte... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §24 Abs2NahversG §2
Rechtssatz: Österreichisches Recht ist auf Auslandssachverhalte auch dann anzuwenden, wenn die betroffenen österreichischen Anbieter oder ein nicht unmaßgeblicher Teil davon sich im Ausland eindecken. Das NahversG könnte die ihm zugedachte Schutzfunktion nicht erfüllen, würden nur inländische Zulieferer erfasst. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entschei... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §24 Abs2KartG 1972 §24 Abs1 Z6KartG 1972 §101 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der "volkswirtschaftlichen Rechtfertigung": 1. Die volkswirtschaftliche Rechtfertigung ist jedenfalls nicht gegeben, wenn sich ein Kartell mit dem guten Funktionieren der in § 24 Abs 2 KartG bezeichneten Abmachungen nicht vereinbaren läßt; ferner ist einerseits in besonderer Weise auf die Interessen der Letztverbraucher, andererseits aber auch auf etwaig... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §7 Abs2KartG 1972 §21 Abs1KartG 1972 §24 Abs1 Z6KartG 1972 §24 Abs2KartG 1972 §24 Abs3KartG §1972 §29 Abs1 Z3KartG 1972 §29 Abs2KartG 1972 §29 Abs3
Rechtssatz: Der Vorsitzende des Kartellgerichts hat einen Antrag auf Registrierung eines Bagatellkartells den in § 21 Abs 1 KartG genannten Einrichtungen lediglich zu dem Zweck zuzustellen, ihren Einwendungen gegen die Behauptung, es liege eine Bagatellkartell vor, zu ermöglichen. K... mehr lesen...