RS OGH 2008/7/16 16Ok3/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.2008
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Norm

KartG 2005 §24 Abs2
NahversG §2

Rechtssatz

Österreichisches Recht ist auf Auslandssachverhalte auch dann anzuwenden, wenn die betroffenen österreichischen Anbieter oder ein nicht unmaßgeblicher Teil davon sich im Ausland eindecken. Das NahversG könnte die ihm zugedachte Schutzfunktion nicht erfüllen, würden nur inländische Zulieferer erfasst.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 3/08
    Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 3/08
    Bem: Mit ausführlicher Begründung. (T1); Veröff: SZ 2008/102

Schlagworte

kartellrechtliches Auswirkungsprinzip, Auslandssachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123879

Im RIS seit

15.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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