Norm: KartG 2005 §17 KartG 2005 § 17 heute KartG 2005 § 17 gültig ab 01.01.2006
Rechtssatz: Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot endet mit dem vorzeitigen Prüfungsverzicht beider Amtsparteien. Entscheidungstexte 16 Ok 4/24k Ents... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §17 KartG 2005 §30 KartG 2005 § 17 heute KartG 2005 § 17 gültig ab 01.01.2006 KartG 2005 § 30 heute KartG 2005 § 30 gültig ab 27.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2017 ... mehr lesen...
Norm: KartG §9KartG §17KartG §29KartG §30
Rechtssatz: Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme durch einen im Kartellrecht erfahrenen Rechtsberater auf gesicherter Tatsachengrundlage aufgrund eines umfassenden Prüfungsauftrags kann grundsätzlich den für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Schuldvorwurf ausräumen und zur Bußgeldimmunität führen, sofern ein Fehler bei der Rechtsberatung nicht offensichtlich war und durch Verglei... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Erstantragstellerin, einer GmbH & Co KG, sind nach dem am 19. 6. 2001 abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag ausschließlich die Transport-Logistik im Bereich von Steinbruchprodukten jeder Art (insbesondere die Vermittlung von Schottertransporten) durch Einrichtung und Einsatz von Förderungs-, Lade- und Lagereinrichtungen, sowie die Abrechnung des Vertriebs im Bereich von Steinhubprodukten durch Einrichtung und Einsatz von Buchungs- und R... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §17V zu §17 KartG 1988 §1 Z1 litaV zu §17 KartG 1988 §1 Z1 litd
Rechtssatz: Ist eine gemeinsame Transportlogistik in Verbindung mit einer Exklusivbindung an den Bezug von Transportleistungen vereinbart, liegt keine zwischenbetriebliche Zusammenarbeit im Sinne der Verordnung zu § 17 KartG (BGBl 1989/185) vor, die von der Anwendung des Kartellgesetzes ausgenommen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...