RS OGH 2011/12/5 16Ok2/11, 16Ok4/11, 16Ok4/13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.2011
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Norm

KartG §9
KartG §17
KartG §29
KartG §30

Rechtssatz

Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme durch einen im Kartellrecht erfahrenen Rechtsberater auf gesicherter Tatsachengrundlage aufgrund eines umfassenden Prüfungsauftrags kann grundsätzlich den für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Schuldvorwurf ausräumen und zur Bußgeldimmunität führen, sofern ein Fehler bei der Rechtsberatung nicht offensichtlich war und durch Vergleich mit den Rechtsquellen ohne weiteres hätte erkannt werden können.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 2/11
    Entscheidungstext OGH 05.12.2011 16 Ok 2/11
    Veröff: SZ 2011/142
    Beisatz: Hier: Verstoß gegen österreichisches Kartellrecht. (T1a)
  • 16 Ok 4/11
    Entscheidungstext OGH 05.12.2011 16 Ok 4/11
    Auch; Bem: Zum Vorabentscheidungsersuchen zu Art 23 VO (EG) Nr 1/2003 siehe RS0127340. (T1)
  • 16 Ok 4/13
    Entscheidungstext OGH 02.12.2013 16 Ok 4/13
    Gegenteilig; Beisatz: Bei Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127339

Im RIS seit

18.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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