RS OGH 2024/10/16 16Ok4/24k

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Veröffentlicht am 16.10.2024
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Rechtssatz

Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot endet mit dem vorzeitigen Prüfungsverzicht beider Amtsparteien.

Entscheidungstexte

  • RS0134923">16 Ok 4/24k
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.10.2024 16 Ok 4/24k
    Die Antragstellerin argumentierte im Rekurs, dieser Verzicht dürfte nicht zu Gunsten der Zusammenschlusswerberinnen ausgelegt werden. Der OGH folgte diesem Argument nicht.

Schlagworte

Durchführungsverbot, vorzeitiger Prüfungsverzicht, Zusammenschlusskontrolle, Fusionskontrolle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134923

Im RIS seit

05.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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