Norm: WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs2 Z1
Rechtssatz: Aus der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift des § 20 Abs 2 Z 1 WGG ergibt sich, daß die Änderungskündigung nicht zur Voraussetzung hat, daß die Baulichkeit von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 520/93 Entscheidungstext OGH 27.10.1994 2 Ob 520/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §29WGG §20 Abs2
Rechtssatz: Bewirkt die Aufhebung der Mitgliedschaft zur Genossenschaft die Auflösung des Nutzungsvertrages, ist die dadurch bewirkte titellose Benützung der Genossenschaftswohnung mit Räumungsklage geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 764/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 1 Ob 764/83 7 Ob 656/84 ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20 Abs2
Rechtssatz: Die Auflösung des Nutzungsvertrages im Sinne des § 20 Abs 2 WGG unter Berufung auf einen wichtigen Grund im Sinne des § 19 MG ist zwingendes Recht. Denn nach dem Normzweck sollte der Nutzungsberechtigte in derselben Weise geschützt werden wie ein Mieter durch das MG. Aus dem späteren Inkrafttreten des § 21 WGG kann daher nicht der Schluß gezogen werden, daß bis zu diesem Zeitpunkt die Bestimmungen des § 20 WG... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20 Abs2
Rechtssatz: Die Aufhebung der Mitgliedschaft zur Genossenschaft durch diese bewirkt die Auflösung des Nutzungsvertrages nur dann, wenn der Grund zur Aufhebung einem wichtigen Grund im Sinn des § 19 MG gleichzuhalten ist. Ist wegen Vorliegens wichtiger
Gründe: von gleichem Gewichte wie jene des § 19 MG die Aufhebung wirksam geworden, hat die Genossenschaft den Anspruch auf Räumung durch Räumungsklage, wie in den Fällen des... mehr lesen...