RS OGH 1994/10/27 2Ob520/93, 7Ob2375/96g

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Veröffentlicht am 27.10.1994
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Norm

WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs2 Z1

Rechtssatz

Aus der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift des § 20 Abs 2 Z 1 WGG ergibt sich, daß die Änderungskündigung nicht zur Voraussetzung hat, daß die Baulichkeit von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083648

Dokumentnummer

JJR_19941027_OGH0002_0020OB00520_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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