Norm: WGG §15b Abs6
Rechtssatz: § 15b Abs 6 WGG spricht von der Minderung des Verkehrswertes auf Grund des aufrechten Mietverhältnissen oder sonstigen Nutzungsverhältnisses. Es kommt somit auf das - konkret - bestehende Mietverhältnis an, damit aber auch auf den tatsächlichen Mietzins im Einzelfall. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf einen hypothetischen marktkonformen Mietzins abzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Mehrfamilienhaus. Am 13. 11. 1998 beantragte sie beim Erstgericht die Festsetzung des Verkehrswertes der Wohnung top 10 und brachte dazu vor, dass diese Wohnung vom Antragsgegner als Mieter bewohnt werde; der Antragsgegner habe bei der Antragsstellerin einen Antrag auf Ankauf dieser Wohnung gestellt. Das Erstgericht gab dem Antrag statt und setzte den Preis für die nachträgli... mehr lesen...
Norm: WGG §15b Abs6
Rechtssatz: Ein Vermietungsabschlag - wie ihn der Gesetzgeber offensichtlich vor Augen hat - wäre im Ergebnis weitgehend hinfällig, würde man den regelmäßig deutlich höheren Ertragswert nach Marktverhältnissen in die Wertermittlung einfließen lassen. Dies würde der Absicht des Gesetzgebers wohl kaum entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 300/99z Entscheidungstext OG... mehr lesen...