Norm
WGG §15b Abs6Rechtssatz
§ 15b Abs 6 WGG spricht von der Minderung des Verkehrswertes auf Grund des aufrechten Mietverhältnissen oder sonstigen Nutzungsverhältnisses. Es kommt somit auf das - konkret - bestehende Mietverhältnis an, damit aber auch auf den tatsächlichen Mietzins im Einzelfall. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf einen hypothetischen marktkonformen Mietzins abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112817Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0050OB00300_99Z0000_001