RS OGH 1999/11/23 5Ob300/99z

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Veröffentlicht am 23.11.1999
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Norm

WGG §15b Abs6

Rechtssatz

§ 15b Abs 6 WGG spricht von der Minderung des Verkehrswertes auf Grund des aufrechten Mietverhältnissen oder sonstigen Nutzungsverhältnisses. Es kommt somit auf das - konkret - bestehende Mietverhältnis an, damit aber auch auf den tatsächlichen Mietzins im Einzelfall. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf einen hypothetischen marktkonformen Mietzins abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112817

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0050OB00300_99Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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