Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich u.a. das Wohnhaus K*****, L*****gasse *****, befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 29. November 1990 beim Erstgericht eingebra... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 62,88 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Das Vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich ua das Wohnhaus K*****, Sch*****gasse ***** befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 23. November 1990 beim Erstgericht eingebrac... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 65,22 pro m2 in der Zeit vom 1. Februar 1991 bis 31. Jänner 2001 zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 179 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 12 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 56,86 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 ... mehr lesen...
Begründung: Im Haus Wolfsaugasse 20, 1200 Wien, der Vermieter waren zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Mietshauses Auslagen erforderlich, die durch Erhöhung der Hauptmietzinse nach § 7 Abs 1 MG gedeckt wurden. Die Gemeinde hatte am 8.September 1978 zu Schli 1/78 entschieden, daß in Ausführung der Entscheidungen Schli 3/69 vom 21.August 1969, Schli 4/69 vom 13.März 1970 des Magistratischen Bezirksamtes für den 20. Bezirk sowie 45 Msch 3/75 vom 23.Oktober 1975 des Bezirksgerichtes In... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 27.Februar 1987 bewilligte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz-Präsidialamt gemäß § 39 MRG auf Antrag der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz, GesmbH, die Erhöhung der Rückstellung zur ordnungsgemäßen Erhaltung der unter der Bezeichnung "Karlhofsiedlung" zusammengefaßten (im
Spruch: genannten) Häuser für die Zeit vom 1.5.1987 bis 30.4.1995 pro m2 Nutzfläche und Jahr auf 60,99 S. Der Berechnung dieser Erhöhung wurde ein Gesamtdeckungse... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 29. Juli 1983 hat die Schlichtungsstelle der Antragstellerin die Erhöhung der Rückstellung zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Wohnanlage Kleinmünchen alt ohne Bauüberwachungs- und Bauverwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1983 bis zum 30. September 1993, d.i. auf die Dauer von 10 Jahren, auf S 98,85 je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr bewilligt. Die Entscheidung über die von der Antragstellerin geltend gemachten Bauüberwachungs- und Bauverwaltung... mehr lesen...
Norm: EntgRV §9WGG §14 Abs2WGG §22 Abs1 Z1WGG §22 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Gericht bzw die Schlichtungsstelle hat, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung nicht den im § 9 Abs 4 EntgRV vorgezeichneten Weg der Anrechnung eines angemessenen Betrages für die Bauverwaltung und Bauüberwachung von höchstens fünf Prozent der Baukosten als Sonderverwaltungskosten neben dem Pauschalbetrag zur Deckung der laufenden Verwaltungskosten wählt - welche Vorgangsw... mehr lesen...
Norm: MRG §18 Abs1 Z2WGG 1979 §14 Abs2
Rechtssatz: Das MRG hat nichts daran geändert, daß es Sache des Gerichtes bzw der Schlichtungsstelle ist, im Verfahren nach § 14 Abs 2 WGG 1979 - unter Bedachtnahme auf die von der Lehre und Rechtsprechung zu § 7 MG entwickelten Grundsätze sowie auf die Verhältnisse gemeinnützige Bauvereinigungen - je nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe die Berücksi... mehr lesen...
Begründung: Am 22.12.1982 beantragte die Antragstellerin bei der Mietzinsschlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Linz die Erhöhung des Entgeltbestandteiles gemäß § 14 Abs. 1 Z 5 WGG für die Häuser der Wohnanlage Kleinmünchen alt auf 9,40 S je m 2 und Monat, das sind 112,80 S je m 2 und Jahr, auf die Dauer von 10 Jahren. Sie brachte vor, daß zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Wohnanlage umfangreiche Instandhaltungsarbeiten notwendig seien, die - einschließlich 5,5 % Bauverwaltu... mehr lesen...