Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 WGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/29 94/05/0114

Die OÖ Landesregierung erließ unter dem Datum 10. Mai 1993 einen Bescheid, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Gemäß § 29 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 wird der "X-Ges.m.b.H." aufgetragen, die in den Prüfberichten über die Geschäftsjahre 1990 und 1991 ausgesprochenen Mängel binnen 12 Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides zu beheben. Das Unternehmen hat somit a) die am 28. 6. 1990, 16. 12. 1991 und 29. 9. 1992 gefaßten Generalversammlungsbeschlüsse, die de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/05/0114

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GmbHG §15 Abs1;VwRallg;WGG 1979 §10 Abs1;WGG 1979 §10 Abs4;WGG 1979 §29 Abs1;WGG 1979 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Wortlaut des § 29 Abs 1 WGG, wonach die gesamte Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen der behördlichen Überwachung unterliegt, kommt nicht zum Ausdruck, daß lediglich die Tätigkeit der Geschäftsführer (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/11/17 94/06/0215

Der Beschwerdeführer ist - seinem Vorbringen zufolge - Vorstandsmitglied der Hauptgenossenschaft XY, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H. und seit 1. Juni 1989 auch Geschäftsführer dieser Genossenschaft. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Abberufung des Bruders der nunmehr für das Ressort Wohnbauförderung, Präsidialabteilung IV, des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Landesrätin habe diese eine Sonderprüfung der Genossenschaft veranlaßt, als deren Ergebnis das n... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.11.1994

RS Vwgh 1994/11/17 94/06/0215

Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §29 Abs1;WGG 1979 §29 Abs3;WGG 1979 §35 Abs1;WGG 1979 §35 Abs3;
Rechtssatz: § 29 Abs 3 und § 35 Abs 1 WGG einschließlich des § 29 Abs 1 und des § 35 Abs 3 WGG regeln ihrem eindeutigen Wortlaut zufolge ausschließlich das Verhältnis zwischen der Landesregierung als Aufsichtsbehörde über eine Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft und dieser Genossenschaft, betreffen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1994

RS Vwgh 1989/11/28 89/05/0015

Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §29 Abs1;WGG 1979 §29 Abs3;
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Behebung von Mängel nach § 29 Abs 3 WGG BGBl 139/1979 ist nur dann zulässig, wenn eine gemeinnützige Bauvereinigung einer Anordnung zur Abstellung von Mängeln im Sinne des § 29 Abs 1 WGG nicht nachgekommen ist. Eine falsche Protokollwiedergabe stellt einen Mangel im Sinne des § 29 Abs 1 WGG dar. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1989

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