Entscheidungen zu § 64 Abs. 4 AußWG 2011

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/6/26 LVwG-M-12/001-2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Andreas Ferschner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zolls am 2.6.2016 durch Verweigerung der Mitnahme der Sportwaffe des Beschwerdeführers zur Weltmeisterschaft in Russland, zu Recht erkannt. I.       Gemäß § 28 Absatz 6 VwGVG wird die Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 26.06.2018

RS Lvwg 2018/6/26 LVwG-M-12/001-2017

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.06.2018 Norm: AußWG 2011 §64 Abs4B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Maßnahmenbeschwerde handelt es sich um ein subsidiäres Rechtsmittel und dienen die Regelungen über diese nur der Schließung einer Lücke im Rechtsschutzsystem, nicht aber der Eröffnung einer Zweigleisigkeit für die Verfolgung ein und desselben Rechtes (vgl. VwGH 99/01/0452, mwN; vgl. auch Weinhandl, Di... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 26.06.2018

RS Lvwg 2018/6/26 LVwG-M-12/001-2017

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.06.2018 Norm: AußWG 2011 §64 Abs4B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Maßnahmenbeschwerde dient der Schließung von Rechtsschutzlücken. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn ein Verfahren mit vollem Rechtsschutz offen steht. Es ist auch nicht möglich mit der Maßnahmenbeschwerde eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu ersetzen. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 26.06.2018

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