Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. In der Garage des Hauses befindet sich eine Stapelparkanlage für die 6 (als selbständige Wohnungseigentumsobjekte verbücherten) KFZ-Abstellplätze, die im Wohnungseigentum der (nunmehr)Elft- (2 KFZ-Abstellplätze), Zwölft-, Dreizehnt-, Vierzehnt- und Fünfzehntantragsgegner (je 1 KFZ-Abstellplatz) stehen. Nur die hydraulische Anlage (Wippmechanismus), um die Stellflächen auf- und absenken zu können (jedoch ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und sämtliche Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der die Häuser W*****straße 2 und W*****straße 4 errichtet sind. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an GR 27, LR 28, GR 2 und W 6 verbunden. Er betreibt im Erdgeschoß des Objekts W*****straße 2 ein Cafe-Restaurant. Dem gesamten Geschäftslokalbereich samt Wintergarten ist eine 2,15 m br... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die sub B-LNR 16 aufgrund einer Zuschlagserteilung in einem Exekutionsverfahren zu 55/2972-Anteilen einverleibte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 279 GB *****. Mit diesen Anteilen ist laut Grundbuch „Wohnungseigentum an Garage mit 5 KFZ-Abstellpl. (Nr. 8 9 11 12 30)" verbunden. Die Wohnungseigentumsbegründung erfolgte im Jahr 2001. Der Zweitantragsteller ist ob der genannten Liegenschaft (gemeinsam mit Yvonne L*****; Eigentümerpartnerscha... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Robert D***** und seine geschiedene Ehegattin Maria D***** sind zu je 11.682/44968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W2 untrennbar verbunden. Zu TZ 2572/2007 ist bei beiden Miteigentumsanteilen die Rangordnung für die Veräußerung bis 4. 9. 2008 angemerkt. Im Lastenblatt ist bei beiden Miteigentumsanteilen zu C-LNR 8a (TZ 2955/2007) und zu C-LNR 9a (TZ 2963/2007) jeweils die E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) Ibrahim B*****, 2.) Zumetra B*****, beide vertreten durch Mag. Oliver Simoncic, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die Antragsgegner 1.) Gerhard U*****, vertreten durch Hofbaue... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Der Kläger beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 35.819,56 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum d... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Die Klägerin beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 32.000 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum ... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer eines Objekts in Graz. Mit den Anteilen der Erst- und Zweitantragsteller von je 138/1560 ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 11 verbunden. Die Dritt- und Viertantragsteller (Anteile je 90/1560) sind Wohnungseigentümer der Wohnung top 10. Mit Bescheid der Schlichtungsstelle Graz vom 22. 5. 2006 wurden die Nutzwerte für die Liegenschaft gemäß § 9 Abs 2 WEG 2002 wie folgt neu festgesetzt: Der Nutzwert der Wohnung top... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §8 Abs1WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §9 Abs2 Z2
Rechtssatz: Es verstößt nicht gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung, Parifizierung), wenn für ein Geschäftslokal - anders als etwa in den unverbindlichen Richtlinien wobl 1997, 224 ff vorgesehen - für ein Geschäftslokal das 3,5-fache des Nutzwerts der Regelwohnung angesetzt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 13. 11. 2000 Eigentümer von 402/1031 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit welchen Wohnungseigentum am Geschäftslokal 1 untrennbar verbunden ist. Die Nutzwertberechnung für die Liegenschaft erfolgte mit Gutachten vom 14. 4. 1997. Der Antragsteller begehrt die (Neu-)Festsetzung der Nutzwerte für die Liegenschaft wegen Verstoßes gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung gemäß § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §8 Abs1WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §9 Abs2 Z2
Rechtssatz: Es verstößt nicht gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung, Parifizierung), wenn für ein Geschäftslokal - anders als etwa in den unverbindlichen Richtlinien wobl 1997, 224 ff vorgesehen - für ein Geschäftslokal das 3,5-fache des Nutzwerts der Regelwohnung angesetzt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §8 Abs1WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §9 Abs2 Z2
Rechtssatz: Es verstößt nicht gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung, Parifizierung), wenn für ein Geschäftslokal - anders als etwa in den unverbindlichen Richtlinien wobl 1997, 224 ff vorgesehen - für ein Geschäftslokal das 3,5-fache des Nutzwerts der Regelwohnung angesetzt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer eines Objektes in Innsbruck. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung 2 sowie der Wohnung top 4 und 5 im 3. Obergeschoss. Mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 3 im 1. Obergeschoss verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin an Wohnung top 1 und 2 im Erdgeschoss sowie am Lager. Im Mai 1957 vereinbarten die beiden Rechtsvorgänger der nunmehrigen Mitei... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 2004 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien 19, auf der ein Doppelhaus errichtet ist (Anteile der Antragsteller: je 197/788-Anteile der Antragsgegnerin: 197/394). Jeder Doppelhaushälfte ist eine Gartenfläche (bezeichnet als 1 bzw 2) als Zubehör zum Wohnungseigentum (an Wohnung 1 bzw 2) zugeordnet. Die jeweiligen Rechtsvorgänger der Parteien, die am 27. 12. 1998 den Wohnungseigentumsvertrag geschlossen hatten, ließen als Grenze zwisc... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist gemeinsam mit seiner (nun geschiedenen) Ehegattin Eigentümer von gemäß § 13 WEG 2002 verbundenen Anteilen an einem Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Zur Hereinbringung der titelmäßigen Geldforderung von 57.742,76 EUR samt Zinsen und Kosten beantragte die Betreibende die Forderungsexekution gemäß § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung von Forderungen des Verpflichteten gegenüber vier im Exekutionsantrag bez... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist auf Grund des Kaufvertrages vom 5. 12. 2000 Miteigentümer von 29/13484 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit denen Wohnungseigentum an Garage 5 untrennbar verbunden ist. Rechtsvorgängerin des Beklagten hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile ist die Nebenintervenientin, die sie mit Tauschvertrag vom 3. 12. 1996 von DI Klaus D***** erworben hat. Die Klägerin ist ebenfalls Miteigentümerin dieser Liegenschaft; mit ihren Anteilen ist Woh... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus F***** in R*****. Die Antragstellerin, die auch Verwalterin der Liegenschaft ist, hat beantragt, gemäß § 32 Abs 6 WEG 2002 eine von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheit festzusetzen. Sie begründete dieses Begehren im Wesentlichen damit, auf der Liegenschaft sei - anders als ursprünglich geplant - nur das jetzt bestehende Haus (Block C) errichtet worden. Zw... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Klägers waren je zur Hälfte Eigentümer eines Liegenschaftsanteiles, mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden war. Der Beklagte, der mit den Eltern des Klägers seit mehr als 40 Jahre befreundet war, vertrat den Vater des Klägers (in der Folge: Vater) im Scheidungsverfahren. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich die Mutter des Klägers (in der Folge: Mutter), ihren Miteigentumsanteil an den Vater zu übertragen und willigte ausdrücklich ein, dass da... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §21WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §35
Rechtssatz: Die endgültig feststehende Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenen Objekts ist dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum gemäß § 35 WEG 2002 (vormals § 21 WEG 1975) das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht und in weiterer Folge die Neuparifizierung beziehungsweise Neufestsetzung der N... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird bei der Parifizierung beziehungsweise Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung) ein wohnungseigentumstaugliches Objekt übergangen (worauf letztlich auch der Untergang eines Wohnungseigentumsobjektes hinausläuft), dann verstößt die Parifizierung (Nutzwertfestsetzung, Nutzwertberechnung) beziehungsweise deren Aufrechterhaltung gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung (Nutzwertberechnung, Nutzwertfests... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird bei der Parifizierung beziehungsweise Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung) ein wohnungseigentumstaugliches Objekt übergangen (worauf letztlich auch der Untergang eines Wohnungseigentumsobjektes hinausläuft), dann verstößt die Parifizierung (Nutzwertfestsetzung, Nutzwertberechnung) beziehungsweise deren Aufrechterhaltung gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung (Nutzwertberechnung, Nutzwertfests... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist für die Antragsteller zu je 61/5350 Anteilen das Eigentum einverleibt, die Anteile gemäß § 5 Abs 3 und § 13 Abs 3 WEG 2002 verbunden (Eigentümerpartnerschaft) und das Wohnungseigentum an W 14 Stiege II einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist für die Antragsteller zu je 61/5350 Anteilen das Eigentum einverleibt, die Anteile gemäß Paragraph 5, Absatz 3 und Paragraph 13, Absatz 3, WEG 2002 verbunden (... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §9 Abs2
Rechtssatz: Eine erstmalige gerichtliche Nutzwertfestsetzung bei einander widersprechenden privaten Nutzwertberechnungen ist zulässig und kann schon vor der Bewilligung der Einverleibung des Wohnungseigentums begehrt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 144/03t Entscheidungstext OGH 09.09.2003 5 Ob 144/03t ... mehr lesen...