Begründung: Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei auf Einverleibung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum an zwei Objekten (Wohnung und KFZ-Abstellplatz) erließen die Vorinstanzen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Die beklagte Partei zeigt in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage auf. Rechtliche Beurteilung 1. Die Vorinstanzen qualifizierten die zwischen den Streitteilen geschlossene Vereinbaru... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ist zu 320/1436 und zu 8/72 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Grundstücksadresse *****). Mit den 320/1436 Anteilen der Klägerin ist Wohnungseigentum an W 15 verbunden. Die Beklagte ist zu 68864/103392 Anteilen schlichte (Mehrheits-)Miteigentümerin der bezeichneten Liegenschaft. Die Klägerin begehrte primär die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an den beiden schlichten Miteigentumsanteilen der Streit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** war aufgrund von sechs, in der Zeit von 1968 bis 1974 errichteten Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen - basierend auf der durch das Wohnungseigentumsgesetz 1948 geschaffenen Rechtslage - teilweise Wohnungseigentum begründet worden (Mischhaus), wobei aber inzwischen das Wohnungseigentum jeweils auf dem Mindestanteil eingetragen ist, mit dem es verbunden ist. Nicht im Wohnungseigentum, sondern (nur) im (schlichten) Miteigentum stehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 15625/42880 Anteilen bücherliche Miteigentümerin einer Liegenschaft in Linz. Der Beklagte ist aufgrund eines Einantwortungsbeschlusses außerbücherlicher Miteigentümer von ebenfalls 15625/42880 Anteilen an dieser Liegenschaft. Die übrigen Anteile stehen im Eigentum einer Bank Aktiengesellschaft (in Hinkunft: Wohnungseigentümerin), wobei mit jeweils 1600/21440 Anteilen, 1365/21440 Anteilen, 3300/42880 Anteilen und 2400/42880 Anteilen das Wohn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §3GBG §9WEG 2002 §4
Rechtssatz: Bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach § 4 WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind. Entscheidungstexte 5 Ob 138/08t Entscheidungstext OGH 26.08.2008 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den §§ 18 ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsarbeiten ein Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG bestellt. Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den Paragraphen 18, ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermiet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte, somit je zu 3500/7000 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft T***** in 1180 Wien. Mit 1590/7000 Anteilen der Klägerin ist das Wohnungseigentum an W 14 untrennbar verbunden. Mit 960/7000 Anteilen des Beklagten ist das Wohnungseigentum an W 13 untrennbar verbunden. Die übrigen Wohnungen des Hauses sind zum Teil vermietet, zum Teil stehen sie leer. Obwohl die Streitteile seit Herbst 1989 grundsätzlich eine Aufhebung der Miteigentum... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 562/81831-stel Anteilen Eigentümerin der Liegenschaft. Sie schloss mit den anderen Miteigentümern gleichlautende Kaufverträge, in denen zunächst festgehalten wurde, dass die „entsprechende Entscheidung nach den Bestimmungen der §§ 18a bis 18c und 19 MRG bei der MA 50 - Zentrale Schlichtungsstelle" bereits ergangen sei. In Punkt IV („Kaufpreis") wurde festgehalten, dass für den Fall, dass in Hinkunft eine Hauptmietzinserhöhung für die dem MRG... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 318 GB *****. Sie hat auf dieser Liegenschaft ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen, 13 Pkw-Abstellplätzen und sonstigen Räumlichkeiten errichtet. Die einzelnen Wohnungen sollten über einen Treuhänder veräußert werden. An den Wohnungen sollte Wohnungseigentum begründet werden. Zu B-LNr 4e war unter TZ 6620/2000 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marlis M*****, Studentin, ***** vertreten durch Dr. Wolfram Themmer ua, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.) Sieglinde S*****, 2.) Dipl. Ing. Edgar L*****, 3.) ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Wohnungseigentumsbegründung durch Rechtsgeschäft ist zufolge § 3 Abs 1 Z 1 WEG 2002 die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer erforderlich. Weil der Zweck der Formvorschrift in der Wichtigkeit des Rechtsgeschäfts, mit der Wohnungseigentum begründet wird, liegt und der Kern der Formvorschrift die spezifischen Rechtsfolgen des WEG betrifft, bezieht sich das Schriftlichkeitsgebot bloß auf die für die
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 1407/1444 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, der Beklagte zu 37/1444stel Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Er bewohnt darin die Substandardwohnung top Nr 18. Insgesamt sind im Haus 17 Substandardwohnungen vorhanden. Die notwendigen Umbaukosten, um alle Substandardwohnungen im Standard anzuheben betragen in Relation zum derzeitigen Wert des Hauses 7,97 %. Der Beklagte hat dem Teilungsbegehren der Klägerin die Möglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagten sind Miteigentümer des Hauses *****. Mit dem Miteigentumsanteil der Drittbeklagten ist Wohnungseigentum am Geschäftslokal Nr 1 verbunden. Mit der gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft gerichteten Teilungsklage begehrt der Kläger die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung und für den Fall der Abweisung dieses Hauptbegehrens die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft du... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 25. 4. 1996/8. 5. 1996 erwarb die Antragsgegnerin von der I***** GmbH vier Eigentumswohnungen im Haus*****, darunter auch die verfahrensgegenständliche Wohnung top Nr 6 (auch top Nr 6/7). Das Miteigentum und "Wohnungseigentum" der Antragsgegnerin wurde bücherlich einverleibt. Zu einem nicht feststehenden Zeitpunkt schloss die Antragsgegnerin mit dem Antragsteller einen Mietvertrag über diese Wohnung im Haus***** zu einem monatlichen Nettohauptmiet... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 erwarb der damals gemeinnützige Verein ***** die Liegenschaften EZ 127, 129 und 928 der KG *****, um mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds bzw Inanspruchnahme anderer Förderungsmittel die dort bestehenden bombengeschädigten Häuser wiederaufzubauen und an den neu zu schaffenden Wohnungen Wohnungseigentum im Sinn des Wohnhauswiederaufbaugesetzes bzw WEG zu begründen. Aufgrund der Baubewilligungsbescheide des Magistrats ***** aus 1965 bzw 1968 wurden au... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war vom 5. 5. 1983 bis zum 28. 3. 1995 (der unstrittig feststehenden Rechtswirksamkeit einer von den Antragsgegnern als Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ausgesprochenen Aufkündigung des Mietvertrags nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG) Hauptmieterin der Wohnung top 19/19a im Haus *****. Bei Beendigung des Mietverhältnisses war - anders als zu dessen Beginn - bereits Wohnungseigentum an der Liegenschaft begründet. Der Miteigentumsanteil des Erstantragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu etwa 1/4-Anteil Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus M*****straße 16. Die Antragsgegnerin ist die mit Zustimmung aller Mit- und Wohnungsmiteigentümer bestellte Verwalterin der Liegenschaft. Mit den Eigentumsanteilen der Antragstellerin ist Wohnungseigentum an insgesamt 6 Wohnungen bzw sonstigen selbständigen Räumlichkeiten des Hauses verbunden; die übrigen Anteile und Objekte stehen im Mit- bzw Wohnungseige... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen im Haus D*****gasse 1-13 in ***** E*****. Sämtliche Mietverhältnisse wurden vor
Begründung: von Wohnungseigentum an diesem Objekt (11. 11. 1994) abgeschlossen. Bis zu diesem Datum, zumindest seit 1. 10. 1993, war die Zweitantragsgegnerin Alleineigentümerin der Liegenschaft. An den Wohnungen, die von den Antragstellern gemietet sind, wurde bisher nicht Wohnungseigentum begründet. Die Zweitantragsgegnerin ist Mehrheitseigent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Streitparteien haben von der D***** Bauträger GesmbH, einem Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 23 Abs 1 WEG, Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** mit den darauf errichteten Häusern R*****straße 32 und 34 gekauft und sich gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator vertraglich zur
Begründung: von Wohnungseigentum verpflichtet. Das Bezirksgericht Linz hat im Außerstreitverfahren 29 Msch 1/93 auf Grund eines Gutachtens des SV Prof.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** M***** mit den Grundstücken ***** Garten, und ***** Baufläche, Grundstücksadresse *****. Der Eigentümer des weiteren Drittels, Mag. Herbert K*****, hat seinen Miteigentumsanteil mit Vertrag vom 27. 12. 1993 an den Zweitkläger verkauft. Eigentümer der Gesamtliegenschaft war zunächst der Verein "M*****S*****/Austria" (im folgenden kurz: Verkäufer). Auf... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1972 Mieter der Wohnung top 9 des Hauses L*****. Im Jahre 1992 wurde an diesem Haus durchgehend Wohnungseigentum begründet. Die Erstantragsgegnerin Marlies L***** ist zu 85/1011 Anteilen Wohnungseigentümerin, Zweit- und Drittantragsgegner sind zu je 40/1011 Anteilen, der Viertantragsgegner Mag. Dr. Werner H***** zu 508/1011 Anteilen Wohnungseigentümer. Der Antragsteller rief zu SL 2984/96 die Schlichtungsstelle des MBA 9 zur Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22.1.1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin (als Vermieterin), dem Antragsgegner (als Mieter) aufzutragen, die Umgestaltung eines im ersten Stock des Hauses Graz, P*****gasse 7, gelegenen WCs, das ihm zur Mitbenützung zur Verfügung stehe, zu dulden. Es soll die derzeitige Raumgröße des WCs auf ein Maß von 95 cm Breite und 1,20 m Tiefe reduziert und die Tür nach außen öffnend hergestellt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 18700/95240 und 4000/95240 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus ***** in Wien, wobei mit ihren Anteilen Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen GR 1 und B 1 verbunden ist. Hauptmieterin der beiden Geschäftslokale ist die Antragsgegnerin, die dort einen Buchhandel betreibt, aber auch Audiokassetten, Bildgrafiken und Poster verkauft. Der Mietvertrag wurde am 31.3.1952 abgeschlossen. Damals war die Antragsgegnerin eine OH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist zu 111/1392 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** L*****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6 verbunden ist. An sämtlichen Wohnungen des Gebäudes ist Wohnungseigentum begründet. Mit der selbständigen Wohnung Top Nr 6 des Beklagten sind überdies ein Kellerabteil und ein Autoabstellplatz verbunden (§ 1 Abs 2 WEG). Mit ihrer Klage vom 2.1.1996, welche in der Folge (Schriftsatz ON 4) "modifizi... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §885ABGB §1053GrEStG §1WEG 1975 §2 Abs2WEG 1948 §4
Rechtssatz: Rechtliche Qualifikation einer Vereinbarung, einem Wohnungseigentumswerber das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung zu verschaffen, als Punktation. VwGH vom 09.12.1971, 112/71; Verstärkter Senat; Veröff: MietSlg 23820 GlRS VwGH vom 24.04.1980, 315/78; Veröff: AnwBl 1982,157 Entscheidungstexte 5 Ob 79/95 ... mehr lesen...