Begründung: In einer „Ergänzenden Vereinbarung zum Kaufvertrag“, abgeschlossen zwischen K***** OEG als Verkäuferin, der G***** GmbH als Projektorganisator und -koordinator sowie den jeweiligen Käufern von „Wohnungseinheiten“ in der Wohnhausanlage ***** Straße 51 wurde unter anderem festgehalten: „... Die Verkäuferin wird für die technischen Einrichtungen der Wohnhausanlage Wartungs- und Betreuungsverträge abschließen. Speziell davon sind betroffen: 1. die Liftanlage ... 2. das Notru... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den vom 16. 8. bis 30. 8. 2007 gefassten Umlaufbeschluss, mit welchem die bisherige Verwalterin gekündigt, eine neue Verwalterin bestellt und der bisherigen Verwalterin untersagt wurde, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen ohne Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer in Auftrag zu geben, für rechtsunwirksam erkannt. Dieser Entscheidung lag in tatsächlicher Hinsicht zugrunde, dass der den Antrag nach §§ 24 Abs 6, 52 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf einer Liegenschaft, die im Alleineigentum des Bauträgers und Wohnungseigentumsorganisators steht, ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für unter anderem fünf Wohnungen angemerkt, und zwar zu Gunsten der Kläger für die Wohnungen Top Nr 2 und Top Nr 4, zu Gunsten des Beklagten für die Wohnung Top Nr 1. Sowohl die Wohnung Top Nr 2 als auch die Wohnung Top Nr 4 wurden bereits übergeben und bezogen. Der Beklagte hat sein... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §523 CaWEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentumsbewerber steht vor der Verbücherung seines Eigentums die Eigentumsfreiheitsklage zur Abwehr eigenmächtiger Änderungen eines anderen Wohnungseigentumsbewerbers oder Wohnungseigentümers (allenfalls: eines anderen Mitglieds der Verwaltungsgemeinschaft nach § 37 Abs 5 WEG) nicht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 56.633 EUR aus der Zwangsversteigerung der drei Liegenschaftsanteile (im Folgenden nur Anteile) B-LNr 30, 34 und 35 einer näher genannten Liegenschaft in Wien. Auf diesen Anteilen ist ua für eine Hausverwertungsgesellschaft mbH die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß (damals) § 24a WEG 1975 angemerkt: Ob dem Anteil B-LNr 30 an den Wohnungen Top 20 bis 21, 35 bis 36 und den Geschäftsräumlichk... mehr lesen...
Begründung: Abgesehen vom Drittantragsteller sind die Verfahrensparteien sämtliche Miteigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 wurde grundbücherlich angemerkt. Abgesehen vom Drittantragsteller sind die Verfahrensparteien sämtliche Miteigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, WEG 1975 wurde grundbücherlich angemerkt. Der Drit... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs5WEG 2002 §25 Abs2WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: § 37 Abs 5 WEG 2002 gebietet, die Bestimmung des §24 Abs 5 WEG 2002 gegenüber dem schlichten Miteigentümer analog anzuwenden. Auch wenn ein schlichter Miteigentümer keine Adresse bekanntgegeben hat, ist eine individuelle Zustellung vorzunehmen. Sie kann an jede Adresse erfolgen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung den Zugang der Sendung erwarten lässt. ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Meistbotsverteilungsbeschluss hatte das Erstgericht der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin als Pfandgläubigerin das gesamte Meistbot von 82.000 EUR sA zugewiesen, dies ungeachtet des Widerspruchs der betreibenden Eigentümergemeinschaft in Vorbereitung. Denn bei bloßer Anmerkung der Zusage des Wohnungseigentumsrechts kämen die §§ 13 bis 17, 22 und 26 WEG noch nicht zur Anwendung. Mit seinem Meistbotsverteilungsbeschluss hatte das Erstgericht der nunmehrigen... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 1 WEG 2002 in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß steht der Eigentümergemeinschaft bereits dann zu, sobald auch nur ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums bei auch nur einem Miteigentumsanteil im Grundbuch angemerkt ist (§ 37 Abs 5 WEG 2002). Es muss di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Pächter und Jagdausübungsberechtigter der Genossenschaftsjagd G***** sowie der Eigenjagd der österreichischen Bundesforste G*****. Sein Jagdgebiet umfasst nahezu das gesamte Gemeindegebiet von G*****, dem Hauptort des W*****tals, durch das eine Landesstraße führt. Das (jagdbare) Wild lebt auch in deren unmittelbarem Bereich mit Ausnahme des eigentlichen Siedlungsraums; die Straße wird zu bestimmten Zeiten vom Wild auch gequert. Die Jagd findet d... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF WRN 1999 §23 Abs4WEG 2002 §37 Abs5 Satz1WEG 2002 §37 Abs5 Satz2WEG 2002 §37 Abs5 Satz3
Rechtssatz: Mit der in § 37 Abs 5 erster Satz WEG 2002 getroffenen Regelung sollte klargestellt werden, was eigentlich schon bei Geltung des § 23 Abs 4 WEG 1975 idF der WRN 1999 rechtens war. Die (Wohnungseigentümergemeinschaft) Eigentümergemeinschaft ist bereits als rechtlich existent zu fingieren, sobald eine Zusage der Einräumung des Woh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten Euro 52.971,29 s. A. als Beitrag zu den Kosten einer (offenbar erst in Angriff zu nehmenden) Sanierung des Stiegenhauses im Haus K*****. Der Beklagte sei Eigentümer von 646/1000 Anteilen der betreffenden Liegenschaft EZ *****; Wohnungseigentum sei in Vorbereitung. Die Kosten der dringend notwendigen Sanierung des Stiegenhauses, von denen anteilig S 728.900,91 auf den Beklagten entfielen, seien diesem vergeblich vorgeschrieben worden; ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind zu je 157/530 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Vor Scheidung ihrer Ehe im Jahr 1989 waren ihre Anteile durch gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gemäß § 9 WEG 1975 verbunden. Durch Notariatsakt vom 20. Juni 1989 wurde das Ehegattenwohnungseigentum aufgehoben und das schlichte Miteigentum verbüchert. Vor Scheidung ihrer Ehe im Jahr 1989 waren ihre Anteile durch gemeinsames Wohnungsei... mehr lesen...
Begründung: In seiner am 21. 4. 1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort jede Nutzung des Eigenjagdgebietes "Groß-Theuretzbach", insbesondere zu jagdlichen Zwecken, zu unterlassen. Er behauptet, diese Eigenjagd vom Eigentümer KR K*** für die Zeit vom 1. 1. 1989 bis 31. 12. 1992 gepachtet zu haben. Die Pacht sei gemäß § 51 NÖ.Jagdgesetz von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Amstetten bescheidmäßig zur Kenntnis ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcWEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Es ist gerechtfertigt, die publizianische Klage, die nach ständiger Rechtsprechung dem schon im Besitz der Bestandsache befindlichen Bestandnehmer zuerkannt wird, den Wohnungseigentümern (oder Wohnungseigentumsbewerbern), denen Nutzungsrechte an bestimmten Stellplätzen der auf der Liegenschaft errichteten Garagen eingeräumt werden, zuzubilligen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 2002 §10 Abs1WEG 2002 §37 Abs5WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Antragslegitimation richtet sich nicht nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 26, sondern nach den materiellrechtlichen Bestimmungen des WEG 1975 (hier: § 13 WEG). Entscheidungstexte 5 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 5 Ob 26/77 Veröff: EvBl 1978/85 S 24... mehr lesen...