Norm: WEG §29 Abs3
Rechtssatz: Die „Berücksichtigung der fehlenden Kostendeckung“ bei der Rücklage hinsichtlich reiner Verbesserungsarbeiten zielt darauf ab, ob trotz der Finanzierungsfragen (noch) ein Vorteil aller bejaht werden kann. Der Einwand eines Antragstellers, seiner wirtschaftlichen Belastung durch die notwendige Kreditfinanzierung bei bestehenden hohen Verbindlichkeiten stehe kein entsprechender finanzieller Vorteil gegenüber, ist un... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Grundstücksadresse *****. Am 21. 3. 2006 kam ein Umlaufbeschluss zustande, in dem die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer die Erstellung einer behindertengerechten Zugangsrampe mit einem Kostenaufwand von netto ca EUR 25.000 beschloss. Die Antragsteller hatten gegen diese Maßnahme gestimmt. Kurz zuvor war eine Renovierung der Liegenschaft erfolgt, weshalb... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §29 Abs3
Rechtssatz: Ob eine Änderung allen Mit- und Wohnungseigentümern zum Vorteil gereicht, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Dass die Schaffung eines behindertengerechten, barrierefreien Zugangs zu einem Haus mit mehr als 50 Wohnungen derzeit nur einigen Wohnungseigentümern unmittelbar nützt, schließt daher einen solchen Vorteil nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist mangels Vorliegens einer Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG nF unzulässig: Der Revisionsrekurs ist mangels Vorliegens einer Rechtsfrage im Sinn des Paragraph 62, Absatz eins, AußStrG nF unzulässig: 1. Die hier bekämpfte Beschlussfassung der Mehrheit betrifft die Generalsanierung der Fassade inklusive Fenster- und Türentausch mit der Maßgabe, dass jene Miteigentümern, die bereits zuvor ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, auf der auf steilem Gelände eine terrassenförmig angelegte Wohnanlage steht. Die einzelnen (insgesamt 10) Wohnungen sind über eine 102-stufige Außenstiege zu erreichen. Diese Stiege und auch andere Bauteile der Wohnanlage sind dringend sanierungsbedürftig. Die Mit- und Wohnungseigentümer sind sich insofern einig, als eine Sanierung in Angriff genommen werden soll. Ein Sanieru... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Solidarschuldnern die Zahlung von S 300.000 samt gestaffelten gesetzlichen Zinsen seit 31.8.1989. Überdies erhebt sie ein mit S 100.000 bewertetes Feststellungsbegehren, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für alle Folgen aus der Bauführung betreffend die ehemaligen Waschküchen im Haus ***** auf den Stiegen ***** und ***** im Erdgeschoß zu haften haben. Die Beklagten hätten als ehemalige ehrenamtliche Vorstandsmi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Am 16.12.1994 beschlossen die die Mehrheit repräsentierenden Antragsgegner die Errichtung von vier Autoabstellplätzen im Hof des Hauses. Dagegen rief lediglich die Antragstellerin als eine der überstimmten Miteigentümer fristgericht das Gericht an. Sie sah eine übermäßige Beeinträchtigung ihrer Interessen darin, daß ihre im ersten Stock gelegen... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3 Z3WEG 2002 §29 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Verbesserung im Sinne des § 14 Abs 3 Z 3 WEG allen Miteigentümern zum Vorteil gereicht, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (hier: bei Schaffung von vier Kfz-Parkplätzen im Hof des Hauses bejaht: Vorhandensein von Abstellplätzen im dicht verbauten Stadtgebiet ist geeignet, eine Werterhöhung aller Wohnungseigentumsobjekte herbeizuführen; Benützungsent... mehr lesen...