Norm
WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3 Z3Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob eine Verbesserung im Sinne des § 14 Abs 3 Z 3 WEG allen Miteigentümern zum Vorteil gereicht, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (hier: bei Schaffung von vier Kfz-Parkplätzen im Hof des Hauses bejaht: Vorhandensein von Abstellplätzen im dicht verbauten Stadtgebiet ist geeignet, eine Werterhöhung aller Wohnungseigentumsobjekte herbeizuführen; Benützungsentgelte kommen allen Wohnungseigentümern zugute).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108766Im RIS seit
11.12.1997Zuletzt aktualisiert am
02.05.2013