Norm
WEG §29 Abs3Rechtssatz
Die „Berücksichtigung der fehlenden Kostendeckung“ bei der Rücklage hinsichtlich reiner Verbesserungsarbeiten zielt darauf ab, ob trotz der Finanzierungsfragen (noch) ein Vorteil aller bejaht werden kann. Der Einwand eines Antragstellers, seiner wirtschaftlichen Belastung durch die notwendige Kreditfinanzierung bei bestehenden hohen Verbindlichkeiten stehe kein entsprechender finanzieller Vorteil gegenüber, ist unter diesem Aspekt zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rücklage, Kostendeckung, wirtschaftliche BelastungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127163Im RIS seit
04.11.2011Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016