Begründung: Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ist eine Bauträger GmbH, die als Wohnungseigentums-Organisatorin gemeinsam mit einem Bauunternehmen Apartmenthäuser mit Eigentumswohnungen errichtet. Mit dem „Kaufantrag mit Kaufreservierung" vom 26. 1. 2005 erklärte der Antragsteller als Wohnungseigentumswerber, ein durch die angeschlossenen Pläne und die Bezeichnung bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt um einen konkret genannten Kaufpreis und zu detailliert... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben am 1. 5. 2002 von der Antragsgegnerin die Genossenschaftswohnung top 11 im Haus P***** übernommen. Sie leisteten einen Finanzierungskostenbeitrag an die Genossenschaft in Höhe von EUR 23.373,25 und zahlten außerdem an die Antragsgegnerin EUR 52.905,82 für die in der Wohnung zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände und Investitionen. Die Ablöse wurde in zwei Raten beglichen, und zwar am 14. 4. 2002 durch eine Barzahlung von EUR 18.170,-- und am 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Erstbeklagten unter anderem die Einwilligung in die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 an den 15.863/25.450 Anteilen der Erstbeklagten an der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1193/16, hinsichtlich der voraussichtlichen 39/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 1/6/2, und der voraussichtlichen 41/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten von Almut S***** ist auf der EZ ***** Grundbuch ***** zu BLNr 4v hinsichtlich W13 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a Abs 2 WEG angemerkt. Liegenschaftseigentümerin ist die Firma F***** Gesellschaft mbH & Co KG in R*****. Zugunsten von Almut S***** ist auf der EZ ***** Grundbuch ***** zu BLNr 4v hinsichtlich W13 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, Absatz 2, WEG angemerkt. Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Bei der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, die im Alleineigentum der D***** Bauträger GmbH steht und an der "Wohnungseigentum in Vorbereitung" ist (§ 24a Abs 5 WEG 1975) ist unter B-LNR 1m im Rang TZ 13398/92 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG an W top Nr. 1 des Hauses *****, für Elke F***** angemerkt. Bei der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, die im Alleineigentum der D***** Bauträger GmbH steht und an der "Wohnungseigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist - auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz bezogen - grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 263 KG Seewalchen, Grundbuch Vöcklabruck. Mit Anwartschaftsvertrag vom 2.Juli 1985 wurde der Klägerin von der beklagten Partei die Einräumung des Wohnungseigentums an der Wohnung Top. Nr. 11, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC, Loggia zum See, Abstellplatz Nr. 11 und Bootsliegeplatz Nr. 11 zu... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs3WEG 1975 §25 Abs3WEG 1975 §24a Abs2WEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Um Grundlage einer grundbücherlichen Anmerkung nach § 24 a Abs 2 WEG sein zu können, muß die Unterschrift des Wohnungseigentumsorganisators (und - soweit erforderlich - des Liegenschaftseigentümers) auf einer Privaturkunde, in der die Zusage des WEO nach § 23 Abs 1 WEG (bzw die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers nach § 24 a Abs 2 Satz 2 WEG) erteilt oder die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist aufgrund der zu A 328/82 erlassenen Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 28. Dezember 1983 Alleinerbin und Rechtsnachfolgerin nach ihrer Mutter Dr. Gertrud C, geborene D. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 4590 Katastralgemeinde Rankweil, auf der sie als Wohnungseigentumsorganisatorin ein Wohnobjekt mit mehreren Wohnungen und Garagen errichtet hat. Dr. Gertrud C schloß am 25. Juli 1980 mit der Beklagten ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 Abs1 B3WEG §25 Abs3
Rechtssatz: Die Streitanmerkung ist auf die in Anspruch genommene Wohnung und den angeblich damit verbundenen Miteigentumsanteil zu beschränken. Entscheidungstexte 5 Ob 10/82 Entscheidungstext OGH 02.03.1982 5 Ob 10/82 5 Ob 12/82 Entscheidungstext OGH 02.03.1982 5 Ob 12/82 ... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1GBG §57 Abs1WEG §25 Abs3
Rechtssatz: Streitanmerkungen nach § 25 Abs 3 WEG 1975 kommt nicht die Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für künftige bücherliche Eintragungen zu (vgl 3 Ob 47/80). Entscheidungstexte 5 Ob 35/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 35/80 Veröff: SZ 54/87 = MietSlg 33460 = MietSlg 33502(15) ... mehr lesen...
Die Wohnhausanlage in Wien 4, M-Straße 27, besteht aus zwei Stiegen mit insgesamt 35 Wohnungen und einem Geschäftslokal. Im Keller und Erdgeschoß befinden sich 31 Autoeinstellplätze. Im Hof sind 18 PKW-Abstellplätze angelegt worden. Die Antragsgegner brachten im Rahmen des Verfahrens wegen Festsetzung der Nutzwerte bezüglich der obgenannten Liegenschaften vor, daß eine Zuweisung des Hofes samt den darin befindlichen Kfz-Abstellplätzen sowie der Hauseinfahrt bezüglich der darin befin... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den betreibenden Parteien antragsgemäß gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 350 EO durch Einverleibung des Miteigentumsrechtes an näher bezeichneten Anteilen (sowie des mit diesem Anteil verbundenen Wohnungseigentums) ob der Liegenschaft EZ im Range der betreffenden Streitanmerkungen bewilligt. Das Rekursgericht hat diesen Exekutionsbewilligungsbeschluß dahin abgeändert, daß der Exekutionsantrag gänzlich abgewiesen wurde. Es vertrat die Ansicht, de... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 1975 §25 Abs1WEG 1975 §25 Abs3
Rechtssatz: Entspricht eine Zusage im Sinne des § 23 Abs 1 WEG 1975 nicht den Inhaltserfordernissen und Formerfordernissen des Gesetzes, so kann die Zusage nicht dieser Bestimmung unterstellt werden. Das Verlangen nach ihrer Einhaltung ist demnach kein Begehren im Sinne des § 25 Abs 1 WEG 1975, weshalb zu seiner Sicherung eine Streitanmerkung nach § 25 Abs 3 WEG 1975 nicht in Frage kommt... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG 1975 §25 Abs1WEG 1975 §25 Abs3
Rechtssatz: Das Klagerecht nach § 25 Abs 1 WEG 1975 setzt die schriftliche Zusage einer bestimmt bezeichneten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit auch dann voraus, wenn dem Wohnungseigentumsbewerber die mündlich zugesagte bestimmte Wohnung bereits übergeben und ihm ein Vertragsentwurf zur Unterfertigung vorgelegt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1WEG 1975 §25 Abs3
Rechtssatz: Die Streitanmerkung nach § 25 Abs 3 WEG 1975 ist nur dann zulässig, wenn auf Einverleibung des Eigentumsrechtes am Mindestanteil und des Wohnungseigentums geklagt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 624/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 3 Ob 624/76 Veröff: MietSlg 28501/15 European Case Law... mehr lesen...