Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den vom 16. 8. bis 30. 8. 2007 gefassten Umlaufbeschluss, mit welchem die bisherige Verwalterin gekündigt, eine neue Verwalterin bestellt und der bisherigen Verwalterin untersagt wurde, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen ohne Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer in Auftrag zu geben, für rechtsunwirksam erkannt. Dieser Entscheidung lag in tatsächlicher Hinsicht zugrunde, dass der den Antrag nach §§ 24 Abs 6, 52 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Begründung: Abgesehen vom Drittantragsteller sind die Verfahrensparteien sämtliche Miteigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 wurde grundbücherlich angemerkt. Abgesehen vom Drittantragsteller sind die Verfahrensparteien sämtliche Miteigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, WEG 1975 wurde grundbücherlich angemerkt. Der Drit... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs5WEG 2002 §25 Abs2WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: § 37 Abs 5 WEG 2002 gebietet, die Bestimmung des §24 Abs 5 WEG 2002 gegenüber dem schlichten Miteigentümer analog anzuwenden. Auch wenn ein schlichter Miteigentümer keine Adresse bekanntgegeben hat, ist eine individuelle Zustellung vorzunehmen. Sie kann an jede Adresse erfolgen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung den Zugang der Sendung erwarten lässt. ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 2003 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagten schuldig zu erkennen, Baumaßnahmen auf der Liegenschaft EZ *****, GB ***** G***** zu unterlassen und bereits durchgeführte, im Urteilsbegehren näher konkretisierte Baumaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Zugleich beantragte sie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhaltes, dass den Beklagten zur Sicherung ihres gesamten Begehrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechts... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25 Abs2
Rechtssatz: Daß die klagende Partei den ihr zustehenden Mindestanteil noch nicht bestimmt anzugeben vermag, ist kein Klagshindernis, sofern bescheinigt wird, daß die Voraussetzungen für die noch ausstehende Nutzwertfestsetzung vorliegen. Entscheidungstexte 5 Ob20897/96i Entscheidungstext OGH 08.07.1997 5 Ob20897/96i ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25 Abs2
Rechtssatz: Nur eine unschlüssige oder eine sonst nach den vorliegenden Verfahrensergebnissen offensichtlich unbegründete (und daher sofort abzuweisende) Klage kann zur Verweigerung der an sich obligatorischen Verfahrensunterbrechung (zwecks Einleitung des Nutzwertfestsetzungsverfahrens) führen; keinesfalls darf im Wege einer Verweigerung der Verfahrensunterbrechung die Entscheidung über nach wie vor strittige Anspruchsv... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25 Abs2
Rechtssatz: Faßt das Berufungsgericht aus Anlaß der Bekämpfung eines das gesamte Begehren einer Klage im Sinne des § 25 Abs 2 WEG abweisenden Urteils einen Beschluß auf Einleitung des Nutzwertfestsetzungsverfahrens, so ist dieser Beschluß nach Maßgabe der für Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz als Rekursgericht geltenden Rechtsmittelbeschränkungen (§ 528 ZPO) anfechtbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Der erste Rechtsgang zeigt (laut Ausführungen in 5 Ob 52/84) folgendes Bild: Die klagenden Eheleute begehren die Verurteilung der beklagten gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft mbH zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes zu je 51/9615 Miteigentumsanteilen, zusammen also zu 102/9615 Miteigentumsanteilen, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung Top 20 im 3. Stock (des Hauses Schützenstraße 46 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den betreibenden Parteien antragsgemäß gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 350 EO durch Einverleibung des Miteigentumsrechtes an näher bezeichneten Anteilen (sowie des mit diesem Anteil verbundenen Wohnungseigentums) ob der Liegenschaft EZ im Range der betreffenden Streitanmerkungen bewilligt. Das Rekursgericht hat diesen Exekutionsbewilligungsbeschluß dahin abgeändert, daß der Exekutionsantrag gänzlich abgewiesen wurde. Es vertrat die Ansicht, de... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25 Abs2ZPO §192 Abs2 B1ZPO §192 Abs2 B3
Rechtssatz: Die in § 25 Abs 2 WEG 1975 angeordnete Verfahrensunterbrechung ist zwingend. Entscheidungstexte 7 Ob 574/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 7 Ob 574/77 7 Ob 647/77 Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 647/77 Vgl; Veröff: WoSi 1978 H11,12 D20 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25 Abs2ZPO §192 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Verfahrensunterbrechung nach § 25 Abs 2 WEG 1975 ist unabhängig von einer allfälligen Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators (Abs 1 leg cit) auszusprechen. Entscheidungstexte 7 Ob 574/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 7 Ob 574/77 Veröff: RZ 1978/55 S 130 European Case Law... mehr lesen...