Norm
WEG 1975 §25 Abs2Rechtssatz
Faßt das Berufungsgericht aus Anlaß der Bekämpfung eines das gesamte Begehren einer Klage im Sinne des § 25 Abs 2 WEG abweisenden Urteils einen Beschluß auf Einleitung des Nutzwertfestsetzungsverfahrens, so ist dieser Beschluß nach Maßgabe der für Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz als Rekursgericht geltenden Rechtsmittelbeschränkungen (§ 528 ZPO) anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083051Dokumentnummer
JJR_19950228_OGH0002_0050OB00011_9500000_001