Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betrieb... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §23 Abs1;WEG 1975 §25 Abs1;WEG 2002 §43 Abs1;
Rechtssatz: Erhält jemand in einem Anwartschaftsvertrag die schriftliche Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten und wird er - im Einklang mit § 23 Abs. 1 WEG 1975 - als Wohnungseigentumswerber bezeichnet, gelangt er bereits auf Grund de... mehr lesen...
Am 16. Mai 1986 schlossen die Bauhilfe, Gemeinnützige GmbH (als Wohnungseigentumsorganisator, auch "Gesellschaft" genannt) und die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (als Wohnungseigentumsbewerberin) betreffend das im Vertrag in § 2 Abs. 1 näher bezeichnete Geschäftslokal Top Nr. 1 (Nutzfläche ca. 642,37 m2) in der auf der Liegenschaft EZ 79, KG Meidling, in Errichtung befindlichen Wohnhausanlage eine als "Anwartschaftsvertrag" bezeichnete, 34 Seiten umfassende Vereinbarung, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: ABGB §696;GrEStG 1955 §16 Abs2;WEG 1975 §23 Abs1;WFG 1968 §22;
Rechtssatz: Das im § 22 WFG 1968 normierte (und grundbücherlich abgesicherte) Veräußerungsverbot ist nicht als Bestimmung aufzufassen, wonach der Erwerb des betreffenden Liegenschaftsanteils der Genehmigung der Fondsbehörde b... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §23 Abs1;WEG 1975 §25 Abs1;
Rechtssatz: Es kommt im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 entscheidend darauf an, ob eine Vereinbarung vorliegt, die dem Erwerber bereits den Anspruch darauf gewährt, die Eintragung seines Eigentumsrechtes im gegebenen Fall ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung letzten Endes im Klags... mehr lesen...