Rechtssatz: Aufgrund des geringen Anteiles am Miteigentum (Anteil von 505/10000) seitens des Berufungswerbers bzw aufgrund der Zuständigkeit des Verwalters hinsichtlich der Umsetzung von Mängelbehebungsaufträgen an einem Objekt X in K gilt, dass spezialpräventive
Gründe: zur Ermahnung des Berufungswerbers nicht vorliegend erscheinen, da dessen Einfluss in der gegenständlichen und in ähnlichen Angelegenheiten sehr beschränkt ist und der Berufungswerber auch nicht von gleichartigen Gesetzesve... mehr lesen...
Laut Spruch: des Straferkenntnisses hat die nunmehrige Berufungswerberin folgende Tat zu verantworten: Sie haben es lt. Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 17.11.2000 als Verwalter und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers, der Wohnungseigentümergemeinschaft in G zu verantworten, dass der kroatische Staatsangehörige R J in der Zeit vom 01.02.1996 bis zumindest 08.11.2000 im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft geringfügig beschäftigt wurde, obwoh... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 5 WEG 2002 bilden alle Wohnungseigentümer zur Verwaltung der Liegenschaft die Eigentümergemeinschaft; sie ist eine juristische Person mit Rechtsfähigkeit in dem durch § 18 Abs 1 umschriebenen Umfang. Nach § 18 Abs 2 Z 1 lit a WEG 2002 wird die Eigentümergemeinschaft durch den Verwalter vertreten, sofern ein solcher bestellt wurde. Die grundsätzliche Aussage zum Begriff der Eigentümergemeinschaft wurde weitgehend aus dem ersten Satz des § 13c Abs 1 WEG 1975 übernomm... mehr lesen...