Begründung: Der Antragsteller ist zu 25/472 Anteilen grundbücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft EZ 581 GB *****, Grundstücksadresse *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W10. Der Erstantragsgegner ist zu 114/472 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft, die Zweitantragsgegnerin zu 119/472 Anteilen, die Drittantragsgegnerin zu 107/472 Anteilen, der Viertantragsgegner zu 53/472 Anteilen und die Fünftantragsgegnerin zu 54/472 Anteilen. Eine Vergrößerung der Mite... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer eines Objekts in Graz. Mit den Anteilen der Erst- und Zweitantragsteller von je 138/1560 ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 11 verbunden. Die Dritt- und Viertantragsteller (Anteile je 90/1560) sind Wohnungseigentümer der Wohnung top 10. Mit Bescheid der Schlichtungsstelle Graz vom 22. 5. 2006 wurden die Nutzwerte für die Liegenschaft gemäß § 9 Abs 2 WEG 2002 wie folgt neu festgesetzt: Der Nutzwert der Wohnung top... mehr lesen...
Begründung: Die 50 Antragsteller sind sämtliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehren sie, auf Grund der Vereinbarung zur
Begründung: von Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsvertrag) vom 3. 7. 2002, des Nachtrags hiezu vom 28. 10. 2002 samt Plankonvolut, des Gutachtens des DI Herbert Wolfesberger vom 30. 9. 2002 samt Bescheinigung gemäß § 6 WEG 2002 vom 30. 9. 2002, der Vollmacht vom 31. 10. 2002, der Unbeden... mehr lesen...
Norm: GBG §136 Abs1WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §9 Abs2 Z2WEG 2002 §9 Abs2 Z3WEG 2002 §10 Abs3 idF vor der WRN 2006
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 3 WEG sind bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG auf Antrag (auch jedes einzelnen Wohnungseigentümers: § 4 Abs 1 WEG) die Mindestanteile bzw die Anteile am Mindestanteil der Miteigentümer so zu berichtigen, dass jedem von ihnen der zur
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 1975 §19WEG 2002 §24 Abs4WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Zu Recht weisen Faistenberger/Barta/Call auf die Problematik hin, die mit der Rückwirkung einer Nutzwertänderung auf die Willensbildung der Wohnungseigentumsgemeinschaft verbunden wäre. Wegen eben dieser Problematik wäre möglicherweise sogar die Rückwirkung einer Grundbuchsberechtigung in dem in § 12 Abs 3 WEG normierten Ausnahmsfall in Frage zu... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 1975 §19 Abs1 Z2WEG 1975 §19 Abs2WEG 2002 §24 Abs4
Rechtssatz: Die Rechtssicherheit gebietet ein Festhalten am formalen Grundbuchsstand, auch wenn damit eine behördliche Nutzwertfestsetzung hinsichtlich der Verteilung von Liegenschaftsaufwendungen schwächere Wirkungen entfaltet als eine schriftliche Einigung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Antragsteller sowie Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang W und Elisabeth W sind gemeinsam bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 1208 der KG H. Am 17. 3. 1981 wurden beim Grundbuchsgericht Bezirksgericht Döbling um 8.10 Uhr ein Ansuchen des Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang W und der Elisabeth W und um 8.15 Uhr ein Ansuchen der Antragsteller überreicht, mit welchen bücherliche Eintragungen begehrt wurden. Den Gesuchen lagen Urkunden in Originalen und Ablichtung bei. Das Erstgericht bewilligte mit ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 2000 §9 Abs2WEG 2000 §10 Abs3
Rechtssatz: Der durch § 12 Abs 3 WEG zulässige Eingriff in die Rechte Dritter, die auf dem Mindestanteil lasten und sich "ohne weiteres auf den berichtigten Mindestanteil beziehen", wenn nach der Einverleibung des Wohnungseigentums die Nutzwerte nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG neu festgesetzt werden und es deshalb in sinngemäßer Anwendung des § 136 Abs 1 GBG zu einer Berichtigun... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §12 Abs3
Rechtssatz: § 12 Abs 3 WEG 1975 sieht unter der Fiktion, dadurch würden bestehende bücherliche Rechte nicht betroffen, eine Berichtigung des Grundbuchs in dem Fall des § 3 Abs 2 Z 1 WEG 1975 ohne Bedachtnahme auf die am Mindestanteil bücherlich Berechtigten vor. Entscheidungstexte 5 Ob 7/82 Entscheidungstext OGH 22.06.1982 5 Ob 7/82 Veröff: SZ 55... mehr lesen...
Norm: GBG §136WEG 1948 §2WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §12 Abs3
Rechtssatz: Berichtigung der Grundbuchseintragungen gemäß § 136 GBG nach der Parifizierung gemäß § 2 WEG (vgl Angerbauer in NZ 1954,5 ff und EvBl 1963/163). Entscheidungstexte 6 Ob 116/65 Entscheidungstext OGH 28.04.1965 6 Ob 116/65 Veröff: MietSlg 17704(22) 6 Ob 217/66 ... mehr lesen...