B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und sämtliche Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der die Häuser W*****straße 2 und W*****straße 4 errichtet sind. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an GR 27, LR 28, GR 2 und W 6 verbunden. Er betreibt im Erdgeschoß des Objekts W*****straße 2 ein Cafe-Restaurant. Dem gesamten Geschäftslokalbereich samt Wintergarten ist eine 2,15 m br... mehr lesen...
Begründung: Erstmals im Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss, mit dem über Antrag der Antragstellerin ein abweichender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Liftkosten der Liegenschaft festgesetzt wurde (§ 32 Abs 5 WEG), brachten die Antragsgegner vor, es bestehe eine Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 WEG. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten habe seither nicht stattgefunden, weshalb eine Neufestsetzung eines Verteilungs... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §12
Rechtssatz: Aus § 12 WEG 2002 ergibt sich, dass mehrere Erben das Wohnungseigentum nicht gemäß ihren Erbquoten unter sich aufteilen können, es sei denn, es gibt nur zwei Erben, wobei jedem eine Quote von 50 % zukommt. Entscheidungstexte 3 Ob 295/04k Entscheidungstext OGH 30.06.2005 3 Ob 295/04k 5 Ob 200/08k Entschei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht das Gesuch der Antragsteller auf Einverleibung ihres Eigentumsrechtes sowie des Wohnungseigentums und Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung und wies das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages ab. Die Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG sei nur dann zulässig, wenn die Regelung allgemeine Teile der Lie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht zwar die Einverleibung des Eigentumsrechts und des des Wohnungseigentums für die Erstantragstellerin und den Zweitantragsteller sowie dazu noch die Einverleibung eines Vorkaufsrechtes für die Erstantragstellerin und die Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung, wies jedoch das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages a... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28.12.1989 verstorbene Caroline R***** war seinerzeit Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 78 Grundbuch ***** mit dem darauf befindlichen Wohnhaus M*****straße ***** in Salzburg. Mit Schenkungsvertrag vom 30.4.1987 schenkte Caroline R***** Herrn Felix Josef H***** einen Hälfteanteil an der Liegenschaft. Dessen Hälfteanteil wurde unter B-LNR 5 im Grundbuch eingetragen. Mit Kaufvertrag vom 13.4.1988 verkaufte Felix Josef H***** dem am 20.2.1998 vers... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BWEG 1975 §7WEG 1975 §12
Rechtssatz: Miteigentum verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an jeweils einer bestimmten Wohnung wird an der gesamten Liegenschaft und nicht etwa nur an einer nur zufällig zurückverfolgbaren Liegenschaftshälfte erworben. Entscheidungstexte 6 Ob 162/98m Entscheidungstext OGH 25.06.1998 6 Ob 162/98m ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Punkt III. des angefochtenen Beschlusses betrifft einen vom Erstgericht noch nicht erledigten Sachantrag der Antragstellerin, nämlich das Begehren, dem Erstantragsgegner gemäß § 17 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 5 WEG aufzutragen, für die Jahre 1994 und 1995 ordentliche Abrechnungen zu legen. Da es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung fehlt und lediglich die Benennung der erstinstanzlichen Entscheidung als Teilbeschluß unterblieben ist, wurde der Rek... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §12WEG 1975 §13
Rechtssatz: Die Individualrechte des § 13 WEG stehen dem Wohnungseigentümer zu. Das Wohnungseigentum wird gemäß § 12 Abs 1 WEG durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Die Individualrechte des § 13 WEG sind daher vom jeweiligen bücherlichen Wohnungseigentümer wahrzunehmen; eine analoge Anwendung des § 13 WEG bei "außerbücherlichen" Miteigentümern kommt mangels Gesetzeslücke nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Norm: GBG §20WEG 1975 §3 Abs1WEG 1975 §7 Abs1WEG 1975 §12WEG 1975 §25
Rechtssatz: Die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechtes kann daher auf dem Mindestanteil erfolgen. Übersteigt der Anteil eines Miteigentümers den mit seinem Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt verbundenen Mindestanteil, so ist der durch das Wohnungseigentum nicht gebundene "Mehranteil" unter Ersichtlichmachung der Nämlichkeit (§ 20 GBG) getrennt einzutragen. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §2WEG 1975 §3WEG 1975 §12WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17aWEG 1975 §19WEG 2002 allgWEG 2002 §2WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Regelungen des WEG sind immer auf eine bestimmte - einzige - Liegenschaft abgestellt (vgl §§ 1, 2, 3, 12, 14, 15, 16, 17 und 19 WEG). Dies gilt im besonderen auch für die Rücklage, die als gebundenes Vermögen der jeweiligen Miteigentümer, seit dem 3.WÄG als gebundenes Vermögen der n... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §4WEG 1975 §2WEG 1975 §12WEG 1975 §29
Rechtssatz: Ein im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz gegebener Anspruch auf Unterfertigung eines Wohnungseigentumsvertrages nach dem WEG 1948 kann nicht allein deswegen von einer Oberinstanz als unberechtigt erkannt und abgewiesen werden, weil während des Rechtsmittelverfahrens infolge Inkrafttreten des WEG 1975 die Verbürcherungsfähigkeit des Vertrages weggefallen ist. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §12WWG §20 Abs1
Rechtssatz: Zur Auslegung der §§ 20 WWG, 12 WEG alter Fassung. Entscheidungstexte 3 Ob 246/51 Entscheidungstext OGH 06.06.1951 3 Ob 246/51 Veröff: EvBl 1951/333 S 410 2 Ob 296/52 Entscheidungstext OGH 25.04.1952 2 Ob 296/52 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: WWG §20 Abs1WEG 1948 §12
Rechtssatz: Zur Auslegung der §§ 20 WWG, 12 WEG aF. Entscheidungstexte 3 Ob 246/51 Entscheidungstext OGH 06.06.1951 3 Ob 246/51 Veröff: EvBl 1951/333 S 410 2 Ob 296/52 Entscheidungstext OGH 25.04.1952 2 Ob 296/52 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...