Norm
ABGB §825 BRechtssatz
Miteigentum verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an jeweils einer bestimmten Wohnung wird an der gesamten Liegenschaft und nicht etwa nur an einer nur zufällig zurückverfolgbaren Liegenschaftshälfte erworben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110335Dokumentnummer
JJR_19980625_OGH0002_0060OB00162_98M0000_001