Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nun in Beschwerde gezogenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG vom 1. Jänner 1998 bis zum 31. Dezember 1998 in der Pensions- und Krankenversicherung pflichtversichert gewesen ist. Er sei im genannten Zeitraum als Unternehmensberater selbständig erwerbstätig gewesen und habe auf Grund seiner Tätigkeit Einkünfte nach § 23 EStG erzielt, wobei diese Einkünfte dem (rechtskräftigen)... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;GSVG 1978 §6 Abs4 Z1;GSVG 1978 §7 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG beginnt mit dem Tag der Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit (§ 6 Abs. 4 Z. 1 GSVG) und endet - sofern die für eine Versicherungspflicht maßgebenden Einkommensgrenzen weiterhin überschritten werden - frühestens mit dem Letzten des Kalen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass der Beschwerdeführer auf Grund seiner Tätigkeit als Vortragender und Schriftsteller in der Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001 der Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung und Krankenversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG unterlegen sei. Dem angefochtenen Bescheid liegt als von der belangten Behörde festgestellter Sachverhalt zu Grunde, dass der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;GSVG 1978 §6 Abs4 Z1;GSVG 1978 §7 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Für das Bestehen der Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG kommt es nicht darauf an, ob die Einkünfte nach Maßgabe des Einkommensteuerbescheides aus Tätigkeiten stammen, die (zeitgleich) im selben Kalenderjahr entfaltet wurden. Für die zeitliche Abgrenzung der Versicherungspflich... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erstattete (bei der mitbeteiligten Partei eingehend am 12. Juli 2001) eine "Versicherungserklärung für die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG", worin sie die Frage nach der Art der selbständigen Erwerbstätigkeit mit "Projektplanungen" beantwortete und als Zeitraum der Tätigkeit den Zeitraum "1999 bis 28.2.2000, ab 1.9.2001 wieder" angab, ergänzt um den Hinweis "dazwischen Karenz-Geldbezug". Die Frage, ob ihre Einkünfte aus der selbständigen Erwerbstä... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;GSVG 1978 §6 Abs4;GSVG 1978 §7 Abs4;
Rechtssatz: Bei einer erst im Nachhinein gemeldeten Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG liegt die Last der Glaubhaftmachung ausschließlich beim Versicherten. (Hier: fraglich ob die Erwerbstätigkeit für die Dauer eines "Karenzurlaubes" unterbrochen wurde) ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;GSVG 1978 §6 Abs4;GSVG 1978 §7 Abs4;
Rechtssatz: Es ist bei einer Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG, für welche keine Berufsbefugnis benötigt wird und die ihrer Natur nach - auch wenn sie fortlaufend ausgeübt wird - nur fallweise (zB in Form von Vorträgen oder Veröffentlichungen) nach außen erkennbar zutage tritt, zu beachten, dass allein ... mehr lesen...