Entscheidungen zu § 33 SV

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Burgenland 2008/04/17 109/12/08006

Mit angefochtenem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 5.3.2008, Zl. 300-2075-2006, wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe als Dienstgeber unterlassen, den Arbeitsantritt von fünf näher genannten Personen entgegen § 33 ASVG nicht bei der Bgld. GKK gemeldet zu haben. Über den Berufungswerber wurde wegen Verletzung dieser Meldepflichten gemäß § 111 ASVG eine Geldstrafe von insgesamt 730 Euro (im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 17.04.2008

TE UVS Wien 2006/11/07 06/46/7816/2006

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt: ?Sie haben als persönlich haftende Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 zur Vertretung nach außen Berufene der Xiaozehn Z. KEG mit Sitz in Wien, D-straße, zu verantworten, dass diese als Arbeitgeberin am 11. April 2006 der Verpflichtung, jeden nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 in der geltenden Fassung, zu versichernden Dienstnehmer unverzüglich bei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.11.2006

RS UVS Wien 2006/11/07 06/46/7816/2006

Rechtssatz: § 33 ASVG sieht keine besondere Form bei der Anmeldung von Dienstnehmern durch den Dienstgeber bei der zuständigen Krankenversicherung vor. Ebenso wie bei der Erteilung einer Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG ist somit davon auszugehen, dass der Pflicht zur Erstattung der gemäß § 33 ASVG geforderten Anmeldung von Dienstnehmern durch den Dienstgeber erst dann entsprochen ist, wenn die Anmeldung tatsächlich beim zuständigen Krankenversicherungsträger einlangt. Erfüllungsort d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.11.2006

TE UVS Wien 2004/12/03 06/46/1059/2004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H-gesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Dienstgeberin entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ihrer Verpflichtung, einen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 1189/1955 idgF ? ASVG von ihr in der Krankenversicherung pflichtversicherten, beschäftigten Dienstnehm... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/03 06/46/1059/2004

Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme der Dienstnehmereigenschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit (vgl. etwa VwGH vom 25.9.1990, Zl. 90/08/0064 und die darin verwiesene Judikatur). Bei Beschäftigung eines Arbeitnehmers mit manuellen Tätigkeiten eines Hilfsarbeiters - im gegenständlichen Fall wurde Frau J. als Küchenhilfe, also mit typischen manuellen Hilf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.12.2004

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