Norm: ASVG §292 Abs5BSVG §23
Rechtssatz: Der Gesetzgeber verweist in § 292 Abs 5 ASVG zur Ermittlung des Nettoeinkommens aus einem Land(forst-)wirtschaftlichen Betrieb nicht auf sämtliche Regelungen des § 23 BGVG, sondern ausdrücklich nur auf die dort normierte Regelung zum Versicherungswert. Ein Anhaltspunkt dafür, dass sich der Verweis auch auf die Regelung des § 23 Abs 1a BSVG erstreckt, besteht nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BSVG §93KrankenO der SVA der Bauern §15 Abs4Satzung der SVA der Bauern §23
Rechtssatz: Nach all diesen Bestimmungen ist ein zu gewährender Kostenzuschuß in der Höhe des Aufwandes zu erbringen, der dem Sozialversicherungsträger bei Inanspruchnahme einer Vertragsanstalt erwachsen wäre. Dabei ist aber nur darauf abzustellen, welche Kosten dem Versicherungsträger erwachsen wären, wenn die Leistungen, die dem Versicherten in der privaten Krank... mehr lesen...