RS OGH 2007/12/18 10ObS27/07d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2007
beobachten
merken

Norm

ASVG §292 Abs5
BSVG §23

Rechtssatz

Der Gesetzgeber verweist in § 292 Abs 5 ASVG zur Ermittlung des Nettoeinkommens aus einem Land(forst-)wirtschaftlichen Betrieb nicht auf sämtliche Regelungen des § 23 BGVG, sondern ausdrücklich nur auf die dort normierte Regelung zum Versicherungswert. Ein Anhaltspunkt dafür, dass sich der Verweis auch auf die Regelung des § 23 Abs 1a BSVG erstreckt, besteht nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123115

Dokumentnummer

JJR_20071218_OGH0002_010OBS00027_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten