Norm
ASVG §292 Abs5Rechtssatz
Der Gesetzgeber verweist in § 292 Abs 5 ASVG zur Ermittlung des Nettoeinkommens aus einem Land(forst-)wirtschaftlichen Betrieb nicht auf sämtliche Regelungen des § 23 BGVG, sondern ausdrücklich nur auf die dort normierte Regelung zum Versicherungswert. Ein Anhaltspunkt dafür, dass sich der Verweis auch auf die Regelung des § 23 Abs 1a BSVG erstreckt, besteht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123115Dokumentnummer
JJR_20071218_OGH0002_010OBS00027_07D0000_001