Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 6. März 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Fahrzeuglenker des Lkw BN-... am 13. Februar 2001 um 12.00 Uhr in Schwechat auf der B 9, bei Strkm 4,4, Richtung Flughafen, "die Beförderungseinheit (Lkw), mit der gefährliche Güter (Klasse 4.1 Z. 6c ADR, UN 1325, Kl. 2 Z. 5F u. Z. 8 ADR, UN 1950, sowie Kl. 8 Z. 91 ADR, UN 1824 - die Gesamtmasse betrug 2100 kg) in loser Schüttung befördert wurden... mehr lesen...
Index: 90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §13 Abs2 Z3;GGBG 1998 §27 Abs2 Z10;GGBG 1998 §9;
Rechtssatz: Der Lenker einer Beförderungseinheit, mit der gefährliche Güter befördert werden, hat sich von der Einhaltung der in einem Bescheid gemäß § 9 GGBG enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu überzeugen; unterlässt er dies, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, so hat er § 13 Abs. 2 Z 3 GGBG übertreten und i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer folgender am 9. August 2001, um 9.20 Uhr, an dem näher bezeichneten Tatort begangener, in Spruchpunkt II des erstinstanzlichen Straferkenntnisses vom 8. Jänner 2002 enthaltener Übertretungen gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz für schuldig erkannt: "II) Sie haben in ihrer Eigenschaft als Beförderer mit dem LKW (Wechselaufbau-Container) mit dem behördlichen Kennzeichen M Gefahrgut in der A... mehr lesen...
Index: E3L E07204010E3L E13301800E3L E1510205040/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: 31994L0055 Gefahrguttransport-RL idF 31999L0047;31999L0047 Nov-31994L0055;GGBG 1998 §2;GGBG 1998 §7 Abs2 Z1;GGBG 1998 §9;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wenn § 7 Abs. 2 Z. 1 GGBG 1998 anordnet, dass gefährliche Güter nur befördert werden dürfen, wenn dies nach den gemäß § 2 in Betracht kommenden Vorschriften zulä... mehr lesen...